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Thema: Urteil des Landgerichtes Hamburg Ich distanziere mich von jeglichem Inhalt der auf Seiten geboten wird die über diese zu erreichen sind, mit einem Link gebe ich lediglich einen Hinweis darauf, dass diese Seite Themenverwandt ist. Für die Korrektheit und Rechtliche Verstöße übernehme ich keinerlei Verantwortung. Meiner Meinung nach ist die rechtliche Belangung von jenen Seiten die Links anbieten nur in solchen Fällen gerechtfertig wenn diese bewusst auf rechtswidrige Inhalte verweisen, da deren Ideologie übereinstimmt. Da das Internet jedoch frei zugänglich sein soll und auch keine Indizierung oder Zensur erfolgen sollte, bin ich gegen dieses Urteil. Jeder der illegale Inhalte anbietet kann ohne Probleme auf ausländische Server ausweichen und so der Strafverfolgung entgehen, die Belangung von Privatseiten stellt lediglich eine Komplizierung der Rechtslage dar und beschränkt die Freiheit im Internet. Ein Beispiel: Eine Website widmet sich dem Thema Rechtsradikalismus und will um dessen extreme Seiten und Absurdität zu veranschaulichen auf Webseiten mit diversem Inhalt verweisen, hier würden unnötige Probleme entstehen. Das Internet reguliert sich selbst! Behörden keines Landes sollten irgendeinen Einfluss auf die Entwicklung des Internet nehmen, da es sich selbst reguliert. Jemand der keine z.B. rechtsradikale Gesinnung hat würde im Traum nicht daran denken solche Seiten zu studieren, mit anderen Themen verhält es sich ähnlich. Jeder im Netz sollte das Rechts auf freie Meinungsäußerung haben! Vertritt jemand eine andere Meinung muss er diverse Seiten einfach ignorieren. Andere Meinung / Genau Optimiert für IE 5 und 1024 x 768 Pixel |