Hier die wichtigsten Punkte !
Die Aufsichtspflicht darf nicht von der Erziehungspflicht getrennt werden !
Der Trainer ist immer verpflichtet die Kinder/Jugendlichen auch zu erziehen, auch zu besserem Sozialverhalten.
Kinder und Jugendliche sollen im Sportverein u.a. lernen, kompetent mit Gefahrensituationen umgehen zu können.
Der Umgang der Aufsichtsführung ist von verschiedenen Faktoren abhängig, unter anderem von der örtlichen Umgebung, der Gefährlichkeit der Beschäftigung und den Mitgliedern der Gruppe.
Es gehört zu den Anforderungen an die Aufsichtspflicht, die Minderjährigen auf Gefahrensituationen hinzuweisen und sich zu vergewissern, ob die Minderjährigen sich einsichtig verhalten.
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