Grundsätze der Aufsichtsführung im Sporttraining :



Hier die wichtigsten Punkte !


  • Die Aufsichtspflicht darf nicht von der Erziehungspflicht getrennt werden !

    Der Trainer ist immer verpflichtet die Kinder/Jugendlichen auch zu erziehen, auch zu besserem Sozialverhalten.

  • Kinder und Jugendliche sollen im Sportverein u.a. lernen, kompetent mit Gefahrensituationen umgehen zu können.

  • Der Umgang der Aufsichtsführung ist von verschiedenen Faktoren abhängig, unter anderem von der örtlichen Umgebung, der Gefährlichkeit der Beschäftigung und den Mitgliedern der Gruppe.

  • Es gehört zu den Anforderungen an die Aufsichtspflicht, die Minderjährigen auf Gefahrensituationen hinzuweisen und sich zu vergewissern, ob die Minderjährigen sich einsichtig verhalten.




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