Aufsichtspflicht im Sportverein :



Hier die wichtigsten Punkte !


  • Jede/r Minderjährige ist im rechtlichen Sinne aufsichtsbedürftig.

  • Die Aufsichtspflicht hat zum Ziel, Minderjährige vor Schäden zu bewahren und zu verhindern, dass Minderjährige Dritten einen Schaden zufügen.

  • Beginn und Ende der Aufsichtspflicht ist per Vertrag (schriftlich, mündlich, per Gewohnheitsrecht) zwischen Eltern, Vereinsvorstand und Übungs-/Jugendleiter/in geregelt.

  • Die Aufsichtsführung kann im Team erfolgen.

  • Die Aufsichtspflicht kann nicht kurzfristig delegiert werden.

  • Die/ der Übungs- oder Jugendleiter/in bleibt auch dann aufsichtspflichtig, wenn er für kurze Zeit die Gruppe gar nicht im Auge behalten kann.




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