Hier die wichtigsten Punkte !
Jede/r Minderjährige ist im rechtlichen Sinne aufsichtsbedürftig.
Die Aufsichtspflicht hat zum Ziel, Minderjährige vor Schäden zu bewahren und zu verhindern, dass Minderjährige Dritten einen Schaden zufügen.
Beginn und Ende der Aufsichtspflicht ist per Vertrag (schriftlich, mündlich, per Gewohnheitsrecht) zwischen Eltern, Vereinsvorstand und Übungs-/Jugendleiter/in geregelt.
Die Aufsichtsführung kann im Team erfolgen.
Die Aufsichtspflicht kann nicht kurzfristig delegiert werden.
Die/ der Übungs- oder Jugendleiter/in bleibt auch dann aufsichtspflichtig, wenn er für kurze Zeit die Gruppe gar nicht im Auge behalten kann.
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