Jugendschutz und Sexualstrafrecht im Sportverein :



Hier die wichtigsten Punkte !


  • Das Jugendschutzgesetz hat zum Ziel, Minderjährige in der Öffentlichkeit vor Gefahren zu bewahren.

  • Das Jugendschutzgesetz regelt u.a. das Rauchen und den Alkoholkonsum Minderjähriger in der Öffentlichkeit, den Aufenthalt in Kinos, Gaststätten und Diskotheken.

  • Das Sexualstrafrecht will die ungestörte sexuelle Entwicklung Minderjähriger und ihre sexuelle Selbstbestimmung sicherstellen.

  • Im Sexualstrafrecht wird die Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger und der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen unter Strafe gestellt.




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