Hier die wichtigsten Punkte !
Das Jugendschutzgesetz hat zum Ziel, Minderjährige in der Öffentlichkeit vor Gefahren zu bewahren.
Das Jugendschutzgesetz regelt u.a. das Rauchen und den Alkoholkonsum Minderjähriger in der Öffentlichkeit, den Aufenthalt in Kinos, Gaststätten und Diskotheken.
Das Sexualstrafrecht will die ungestörte sexuelle Entwicklung Minderjähriger und ihre sexuelle Selbstbestimmung sicherstellen.
Im Sexualstrafrecht wird die Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger und der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen unter Strafe gestellt.
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