Rechtliche Situation im Sportverein :



Hier die wichtigsten Punkte !


  • Jugend- und Übungsleiter/innen klären, welche Angebote sie machen möchten und prüfen erst dann, welche Rechtsnormen dabei zu beachten sind.

  • Die Tätigkeit der Jugend- und Übungsleiter/innen im Verein ist durch einen Vertrag (müdlich, schriftlich) mit dem Vorstand geregelt.

  • Die Anmeldung minderjähriger in den Verein erfolgt über deren gesetzliche Vertreter/innen (Prozeßberechtigten).

  • Der Verein muss die eingesetzten Übungs- und Jugendleiter/innen sorgfältig auswählen.

  • Auch Minderjährige dürfen Gruppen leiten, wenn sie entsprechend qualifiziert sind und die notwendige persönliche Reife und Zuverlässigkeit besitzen.


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