Hier die wichtigsten Punkte !
Jugend- und Übungsleiter/innen klären, welche Angebote sie machen möchten und prüfen erst dann, welche Rechtsnormen dabei zu beachten sind.
Die Tätigkeit der Jugend- und Übungsleiter/innen im Verein ist durch einen Vertrag (müdlich, schriftlich) mit dem Vorstand geregelt.
Die Anmeldung minderjähriger in den Verein erfolgt über deren gesetzliche Vertreter/innen (Prozeßberechtigten).
Der Verein muss die eingesetzten Übungs- und Jugendleiter/innen sorgfältig auswählen.
Auch Minderjährige dürfen Gruppen leiten, wenn sie entsprechend qualifiziert sind und die notwendige persönliche Reife und Zuverlässigkeit besitzen.
|