Alles was ihr zum Thema Wettkampfregeln oder Richtlinien wissen müßt.
Bitte die aktuellen
Änderungen ab 1.1.2000 beachten !
Wettkampfordnung des
Deutschen Judo-Bundes
A. Allgemeiner Teil
§ 1 Regelungsbereich der Ordnung
Die Wettkampfordnung (WO) regelt den gesamten Sportverkehr
innerhalb des Deutschen Judo-Bundes e.V.(DJB) ab Gruppenebene verbindlich. Die
Landesverbände können im Rahmen dieser Ordnung eigene Vorschriften zum Sportverkehr auf
Landesverbandsebene erlassen.
§ 2 Die Gremien des Sportverkehrs
- Die Gremien des Sportverkehrs sind:
- Sportreferenten/innen-Tagung
- Jugendvollversammlung
- Kampfrichter-Tagung
- Bundesliga-Tagung.
- Die Gremien beraten auf satzungsgemäße Einladung der
zuständigen DJB-Vorstandsmitglieder mindestens einmal im Jahr. Die Sportreferentinnen,
sowie die Sportreferenten beraten gemeinsam und die Jugendvollversammlung (männlich und
weiblich) berät gemeinsam, so daß gemeinsame und in geschlechtsspezifischen Fragen
getrennte Beratungen abgehalten werden können.
- Die Gremien bestehen aus folgenden stimmberechtigten
Mitgliedern:
- Den jeweils zuständigen Vorstandsmitgliedern des DJB
- Den Vertreterinnen bzw. Vertretern der Landesverbände (bei
der Bundesliga-Tagung: den Vertretern der Buli-Vereine)
Das Stimmrecht ergibt sich aus der Satzung des DJB
>Ohne Stimmrecht:
- Einer Vertreterin bzw. einem Vertreter des Präsidiums
- Dem Sportdirektor
- Einer Bundestrainerin bzw. einem Bundestrainer des
Trainerkollegiums
- Den jeweiligen Aktivensprechern/innen (entfällt bei der
Bundesliga-Tagung)
- Dem Bundeskampfrichterreferenten
- Dem Vertreter des ADH (entfällt bei der Bundesliga-Tagung)
- Die Gremien haben nachfolgende Aufgaben:
- Sie wählen das jeweilige DJB-Vorstandsmitglied bzw. die
jeweiligen DJB-Vorstandsmitglieder.
- Sie beraten über organisatorische Angelegenheiten des
Sportverkehrs und fassen darüber Beschlüsse.
- Sie beraten über Veränderungen zur Leistungsverbesserung,
sowie zum Schutz der Athleten/innen und geben darüber Empfehlungen.
- Die Verbindlichkeit der Beschlüsse setzt die Bestätigung
durch die Mitgliederver-sammlung, oder wenn Dringlichkeit geboten ist, die vorläufige
Bestätigung durch das Präsidium des DJB voraus. Beschlüsse auf Veränderungen dieser
Ordnung werden in den Gremien beraten und als Antrag des Bundesreferenten an den Vorstand
gerichtet. Dieser berät darüber insbesondere in Hinblick auf die Auswirkungen auf den
Haushalt und die Auswirkungen auf andere Bereiche des Sportverkehrs, stimmt über den
Antrag ab und leitet ihn an die Mitgliederversammlung weiter. Davon ausgenommen ist die
direkte Antragstellung der Landesverbände bzw. des Präsidiums an die
Mitgliederversammlung des DJB.
§ 3 Sportausschuß
- Der gesamte Sportverkehr auf Bundesebene wird durch den
Sportausschuß organisiert. Ihm gehören an:
- Der Sportdirektor (als Vorsitzender)
- Eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Präsidiums
- der Bundesjugendleiter
- die Bundesjugendleiterin
- der Sportreferent
- die Sportreferentin
- ein Vertreter des Trainerausschusses
- der Bundeskampfrichterreferent
- der Bundesligareferent
- eine Vertreterin oder ein Vertreter der Kadersprecher/innen
- Die Aufgaben des Sportausschusses sind:
- Terminierung der offiziellen Veranstaltungen des
Sportverkehrs
- Organisation der offiziellen nationalen Veranstaltungen
- Lehrgangsplanung und - betreuung
- Organisation internationaler Begegnungen
- Der Sportverkehr auf Gruppenebene wird mit Ausnahme von NRW
durch Gruppenkoordinator/inn/en organisiert. In den Landesverbänden regeln die
zuständigen Referenten/innen den Sportverkehr.
- Der Sportausschuß wird vom Sportdirektor als dessen
Vorsitzenden einberufen und tagt mindestens zweimal jährlich.
§ 4 Trainerausschuß
- Der Trainerausschuß ist für die Sicherung und inhaltliche
Verbesserung der Qualität des Leistungssports innerhalb des DJB zuständig. Er besteht
aus folgenden Personen:
- Dem Sportdirektor (als Vorsitzenden)
- Einer Vertreterin bzw. einem Vertreter des Präsidiums
- Dem Bundestrainer Frauen
- Dem Bundestrainer Männer
- Dem Bundestrainer Männer U20
- Dem Bundestrainer Frauen U20
- Einem Bundestrainer Jugend männlich
- Einem Bundestrainer Jugend weiblich
- Einem Vertreter der Aktivensprecher/innen (auf Einladung)
- Die Aufgaben des Trainerausschusses sind im besonderen:
- Beratung und Beschlußfassung über Berufungen in die
Nationalmannschaften
- Beratung und Beschlußfassung über Angelegenheiten des
internationalen Sportverkehrs
- Beratung und Beschlußfassung über
Stützpunktangelegenheiten und Athletenförderung
- Beratung und Beschlußfassung über die Jahresplanung BMI
und Jahresterminplanung
- Lehrgangsplanung und sportfachliche Durchführung
- Erarbeitung von und Diskussion über Konzepte zur
Leistungsförderung und Beschlußfassung über geeignete Maßnahmen zu deren Umsetzung
(Leistungsvorgaben, organisatorische Strukturen, Trainings- und Einsatzplanung)
- Der Trainerausschuß tritt auf Einladung des Sportdirektors
zusammen. Beschlüsse des Trainerausschusses bedürfen grundsätzlich der Zustimmung
seitens des Präsidiums des DJB. Über die Beschlüsse ist solange Stillschweigen zu
wahren, bis das Präsidium abschließend dazu Stellung genommen hat.
§ 5 Bundesliga-Ausschuß
- Der Bundeliga-Ausschuß organisiert den Sportverkehr der
gesamten Bundesliga des DJB. Die Einbindung der Bundesliga in den Sportverkehr des DJB
regeln weitere Paragraphen dieser Ordnung. Dem Bundesligaausschuß gehören an:
- die/der Bundesligareferent/in (als Vorsitzende/r) (gewählt
durch die Vertreter/innen der Vereine der 1. und 2. Bundesliga Frauen und Männer
(Ligatagung); einfaches Stimmrecht)
- die Vertreterin bzw. der Vertreter des Präsidiums
- der Rechtsberater, der vom Bundesliga-Ausschuß ernannt
wird
- die gewählte Vertreterin der Bundesligavereine Frauen der
Gruppen Nord und Süd
- der gewählte Vertreter der Bundesligavereine Männer der
Gruppen Nord und Süd
- die Sportreferentin
- der Sportreferenten
- der Bundeskampfrichterreferent
- Die Aufgaben des Bundesliga-Ausschusses sind:
- Organisation des Sportverkehrs der ersten und zweiten
Bundesliga
- Erarbeitung und Präzisierung des Fachteils Bundesliga
dieser WO und anschließende Bestätigungsvorlage zur Mitgliederversammlung
- Entscheidung bei allen Rechtsstreitigkeiten, die sich aus
der Bundesliga ergeben
- Entscheidung über Sanktionen, die sich aus
Rechtsstreitigkeiten der Bundesliga ergeben
- Die Einberufung des Bundesliga-Ausschusses erfolgt auf
Einladung des Bundesligareferenten mindestens einmal jährlich vor Beginn der
Bundesliga-Saison.
- Bei aktuellen Streitigkeiten und notwendigen Sanktionen
während der laufenden Saison entscheidet die Liga-Exekutive, die aus folgenden
Mitgliedern besteht: Bundesligareferent/in, Vertreter/in des Präsidiums,
Rechtsberater/in. Die Einberufung dieses Dreier-Gremiums auf Antrag eines
Bundesligavereins regelt diese Ordnung gesondert.
§ 6 Kampfrichter-Ausschuß
- Der Bundeskampfrichter-Ausschuß ist ein Expertenausschuß
und unterstützt den Bundeskampfrichter-Referenten bei der Organisation des
Kampfrichtereinsatzes im offiziellen Sportverkehr. Dem Bundeskampfrichter-Ausschuß
gehören an:
- der Bundeskampfrichterreferent (als Vorsitzende/r)
- weitere Experten, die vom Bundeskampfrichterreferenten
berufen werden.
- Die Aufgaben des Bundeskampfrichter-Ausschusses sind:
- Organisation des Kampfrichtereinsatzes im nationalen
Sportverkehr
- Präzisierung und Kommentierung der DJB-Wettkampfregeln
bzw. Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen zur Beschlußfassung durch die
Kampfrichter-Tagung und anschließende Beschlußvorlage zur Mitgliederversammlung
- Beobachtung und Schulung der Bundeskampfrichter/innen und
-anwärter/innen
- Die Einberufung der Bundeskampfrichter-Ausschusses erfolgt
durch den Bundeskampfrichterreferenten mindestens einmal jährlich.
B. Gliederung des Sportverkehrs
§ 1 Wettkampfebenen
- Der Sportverkehr des DJB wird in folgende Ebenen
untergliedert:
a.) Bundesebene
bzw. Bundesebene Nord und Süd
b.)
Gruppenebene
- Gruppe Nord : Bremen (HB), Hamburg (HH), Niedersachsen
(NS), Schleswig Holstein (SH)
- Gruppe Nordost: Berlin (BE), Brandenburg (BB),
Mecklenburg-Vorpommern (MV)
- Gruppe West : Nordrhein-Westfalen (NW)
- Gruppe Mitte : Thüringen (TH), Sachsen (SN),
Sachsen-Anhalt (ST)
- Gruppe Südwest : Hessen (HE), Pfalz (PF), Saarland (SA),
Rheinland (RL)
- Gruppe Süd : Baden (BA), Württemberg (WÜ), Bayern (BY)
- Die Gruppen Nord, Nordost und West bilden die Bundesebene
Nord; die Gruppen Mitte, Südwest und Süd die Bundesebene Süd
§ 2 Veranstaltungen
- Offizielle Veranstaltungen sind solche, die vom DJB, den
Gruppen, den Landesverbänden und deren Gliederungen veranstaltet werden.
- Offizielle Veranstaltungen (Meisterschaften) des DJB sind:
- Gruppen-Einzelmeisterschaften U15m/w , U17m/w , U20m/w ;
Männer/Frauen
- Deutsche-Einzelmeisterschaften U17m/w ; U20m/w ;
Männer/Frauen (zusätzlich DEM Nord und Süd bei Männer/Frauen)
- Internationale Deutsche Einzelmeisterschaften U17m/w ,
U20m/w , Männer/Frauen
- Gruppen-Vereinsmannschaftsmeisterschaften U15m/w , U17m/w
- Deutsche-Vereinsmannschaftsmeisterschaften U17m/w
- Deutsche Mannschaftsmeisterschaften der Landesverbände
U17m/w , U20m/w
- Deutsche Vereins-Mannschaftsmeisterschaften (Bundesliga)
- Deutsche Kata-Meisterschaften
- Weitere Veranstaltungen des DJB:
- Länderkämpfe
- Nationale und internationale Turniere
- Ranglistenturniere
- Pokalrunde
- Bei allen DJB-Veranstaltungen wird in blauen und weißen
Judogi gekämpft, es sei denn die Ausschreibung enthält eine abweichende Regelung.
§ 3 Ausschreibung
- Alle offiziellen Veranstaltungen sind durch
Veröffentlichung im offiziellen Fachorgan des DJB und durch Rundschreiben bekanntzugeben.
- Der/die zuständige Referent/in einer offiziellen
Veranstaltung muß die Ausschreibung genehmigen.
- Die Ausschreibung muß mindestens die in der
Musterausschreibung (s. Anhang) aufgeführten Inhalte enthalten.
§ 4 Ehrenpreise
- Bei Einzelmeisterschaften erhalten die ersten vier jeder
Gewichtsklasse Medaillen, die Art und Datum der Veranstaltung dokumentieren
- Bei Mannschaftsmeisterschaften erhält jede/r Kämpfer/in
der zwei erstplazierten Mann-schaften eine Medaille. Die ersten vier Mannschaften erhalten
Mannschaftsurkunden und jede/r Kämpfer/in erhält eine Einzelurkunde.
- Zusätzliche Ehrenpreise können vergeben werden.
§ 5 Bewerbung und Ausrichtung
- Die Ausrichtung der offiziellen Veranstaltungen des DJB ist
zur Bewerbung im offiziellen Fachorgan und durch Rundschreiben auszuschreiben. Bewerbungen
um die Ausrichtung von DJB-Veranstaltungen sind über die zuständigen Landesverbände an
die DJB Geschäftsstelle zu richten.
- Über die Vergabe der Ausrichtung entscheidet das
DJB-Präsidium auf Vorschlag der Fachgremien. Über die Vergabe von Gruppenmeisterschaften
entscheiden die Gruppenkoordinatoren.
- Die Übertragung einer Veranstaltung muß in einem
schriftlichen Vertrag (s. Anhang) festgelegt werden; dieser muß die Leistungen des DJB
und des Ausrichters fixieren.
- Der DJB kann die Rechte an den Veranstaltungen an eine
dritte Partei übertragen, die dann Vertragspartner des Ausrichters wird.
§ 6 Sportliche Leitung
- Die sportliche Leitung bei offiziellen DJB-Veranstaltungen
erfolgt im Jugendbereich durch den/die Bundesjugendleiter/in , im Erwachsenenbereich durch
den/die Sportreferenten/in und im Bereich der Bundesliga durch den/die
Hauptkampfrichter/in. Die Aufgabe kann delegiert werden.
- Bei Veranstaltungen der Gruppen erfolgt die sportliche
Leitung durch den/die zuständigen Gruppenkoordinatoren.
- Der/die sportliche Leitung muß während der gesamten
Veranstaltung anwesend sein.
- Er/Sie ist verantwortlich für die Organisation und
Durchführung der jeweiligen Veranstaltung
- Er/Sie ist insbesondere dafür verantwortlich, daß die
Wettkampfstätte sich in einem regelgerechten Zustand befindet und die Voraussetzungen
dieser WO erfüllt sind.
- Sollte dies nicht der Fall sein und auch in einem
angemessenen Zeitraum nicht herzustellen sein, entscheidet die sportliche Leitung unter
Anhörung des leitenden Kampfrichters sowie eines Vertreters des Ausrichters, ob die
Veranstaltung stattfinden kann oder abzubrechen ist.
§ 7 Meldepflicht von Veranstaltungen
- Der Sportverkehr mit ausländischen Organisationen ist nur
zulässig, wenn diese über ihren Dachverband der IJF angehören.
- Offene nationale oder internationale Turniere, die in der
Bundesrepublik Deutschland stattfinden, unterliegen der Wettkampfordnung.
§ 8 Kampfregeln
- Alle Veranstaltungen werden auf der Grundlage der jeweils
gültigen DJB-Wettkampfregeln durchgeführt. Dies sind die IJF-Wettkampfregeln, ergänzt
durch die Kommentare des DJB.
- Für die Altersklassen im Jugendbereich gelten ergänzende
Sonderbestimmungen im Rahmen dieser WO.
§ 9 Wettkampfsystem
- Bei allen offiziellen Veranstaltungen wird nach den
gültigen DJB Wettkampfsystemen gekämpft. Das System ist in der Ausschreibung festzulegen
(siehe Anhang).
Bei Mannschaftskämpfen wird im
Einzelkampf bei Gleichstand der Wertungen Unentschieden gegeben. Unentschieden im
Mannschaftskampf wird nur bei Gleichstand von Siegpunkten und Unterbewertungspunkten
gegeben (Ausnahme Bundesliga). Sofern ein Sieger ermittelt werden muß (KO-Runde), wird
folgendermaßen verfahren:
- wenn nur ein Einzelkampf unentschieden endete, so wird
dieser wiederholt,
- wenn mehrere Einzelkämpfe unentschieden endeten, so wird
einer von diesen ausgelost und wiederholt,
- wenn kein Einzelkampf unentschieden endete, so werden drei
Stichkämpfe in auszulosenden Gewichtsklassen durchgeführt. Gewichtsklassen, die von beiden
Mannschaften nicht besetzt sind, nehmen an dieser Auslosung nicht teil.
Die Stichkämpfe tragen die in der vorgegebenen
Mannschaftsaufstellung aufgeführten Kämpfer/innen aus. Bei Wertungsgleichheit ist
Pflichtentscheid (Hantei) erforderlich.
§ 10 Kampfrichter
- Für den Einsatz der Kampfrichter bei allen DJB
Veranstaltungen ist der DJB-Kampfrichterreferent zuständig.
- Bei offiziellen DJB-Veranstaltungen (mit Ausnahme der DMM
LV U20m/w) trägt grundsätzlich der Veranstalter die Kosten für die Kampfrichter. Für
den Bereich der Bundesliga gelten separate Regelungen.
C. Sportverkehr
§ 1 Altersklassen
- Es werden folgende Altersklassen für den Bereich dieser WO
definiert:
a) Jugendbereich
männliche / weibliche Jugend unter 11
Jahren: 8 - 10 Jahre (U11 m/w)
männliche / weibliche Jugend unter 13
Jahren: 11 - 12 Jahre (U13 m/w)
männliche / weibliche Jugend unter 15
Jahren: 13 - 14 Jahre (U15 m/w)
Frauen unter 17 Jahren 14 - 16 Jahre
(U17 w)
Männer unter 17 Jahren 14 - 16 Jahre
(U17 m)
Die aufgeführten Altersklassen gelten für
Einzelwettbewerbe. Bei Mannschaftswettbewerben sind zusätzlich die Judoka
startberechtigt, die dem ältesten Jahrgang der nächstniedrigeren Altersklasse
angehören.
b) Erwachsenenbereich
Frauen unter 20 Jahren 16 - 19 Jahre
(U20 w)
Männer unter 20 Jahren 17 - 19 Jahre
(U20 m)
Frauen ab 17 Jahre
Männer ab 18 Jahre
- Stichtag für die Altersklasseneinteilung ist der 1.1. des
Jahres, in dem der Athlet/die Athletin das festgelegte Alter vollendet.
- Für offizielle internationale und nationale
Veranstaltungen kann der/die Bundesjugendleiter/in bzw. der/die Sportreferent/in Ausnahmen
zulassen.
- Die Wettkämpfe der U11 und der U13 liegen in Verantwortung
der Landesverbände. Meisterschaften sind bis Landesebene zulässig.
§ 2 Gewichtsklassen:
- In den verschiedenen Altersklassen gelten folgende
Gewichtsklassen:
Männlich
| U 11 Einzel U 11 Mannschaft |
-23, -26, -29, -32, -35, -38,
-42, -46, +46 kg -26, - 29, -32, -35, -38, -42, +42
kg |
| U 13 Einzel U 13 Mannschaft |
-29, -32, -35, -38, -42, -46,
-50, -55, -60, +60 kg -35, -38, -42, -46, -50, -55,
+55 kg |
| U 15 Einzel U 15 Mannschaft |
-38, -42, -46, -50, -55, -60,
-66, -73, +73 kg -42, -46, -50, -55, -60, -66, +66
kg |
| U 17 Einzel U 17 Mannschaft |
-46, -50, -55, -60, -66, -73,
-81, -90, +90 kg -50, -55, -60, -66, -73, -81, +81
kg |
| U 20 |
-55, -60, -66, -73, -81, -90,
-100, +100 kg |
| Männer |
-60, -66, -73, -81, -90, -100,
+100 kg |
Weiblich
| U 11 Einzel U 11 Mannschaft |
-24, -26, -28, -30, -33, -36,
-40, -44, +44 kg -26, -28, -30, -33, -36, -40, +40
kg |
| U 13 Einzel U 13 Mannschaft |
-28, -30, -33, -36, -40, -44,
-48, -52, -57, +57 kg -33, -36, -40, -44, -48, -52,
+52 kg |
| U 15 Einzel U 15 Mannschaft |
-36, -40, -44, -48, -52, -57,
-63, -70, +70 kg -40, -44, -48, -52, -57, -63, +63
kg |
| U 17 Einzel U 17 Mannschaft |
-40, -44, -48, -52, -57, -63,
-70, -78, +78 kg -44, -48, -52, -57, -63, -70, +70
kg |
| U 20 |
-44, -48, -52, -57, -63, -70,
-78, +78 kg |
| Frauen |
-48, -52, -57, -63, -70, -78,
+78 kg |
- In den Klassen Frauen und Männer gelten die jeweils
international gültigen Gewichtsklassen.
- Bei der Internationalen Deutschen Meisterschaft U20 w und
U20 m gelten die Gewichtsklassen der Frauen und Männer.
- Bei Einzelmeisterschaften auf Bundesebene ist der Start nur
in einer Gewichtsklasse zulässig.
- Im Jugendbereich ist der Start bei Einzelmeisterschaften
und -turnieren nur in der dem tatsächlichen Gewicht entsprechenden Gewichtsklasse
zulässig. Bei Mannschaftswettbewerben ist der Start und das Wiegen in der nächsthöheren
Gewichtsklasse zulässig; das Einwiegen in eine höhere Gewichtsklasse ist dann auf der
Wiegeliste besonders zu vermerken. In jeder Gewichtsklasse können bis zu zwei
Kämpfer/innen je Mannschaft eingewogen werden, die untereinander ausgewechselt werden
können. Das Wechseln in die nächsthöhere Gewichtsklasse ist ebenfalls zulässig, jedoch
nur, wenn der/die betreffende Kämpfer/in in der seinem/ihrem tatsächlichen Gewicht
entsprechenden Klasse eingewogen wurde.Die DMMLV U17m/w werden in den
Einzelgewichtsklassen ausgetragen.
§ 3 Wettkampfzeiten
Bei offiziellen Veranstaltungen gelten folgende effektive
Kampfzeiten:
| U 11 m/w |
3 Minuten |
| U 13 m/w |
3 Minuten |
| U 15 m/w |
3 Minuten |
| U 17 m/w |
4 Minuten |
| U 20 m |
4 Minuten |
| U 20 w / Frauen |
4 Minuten |
| Männer |
5 Minuten |
§ 4 Teilnahmeberechtigung
- Bei offiziellen Veranstaltungen sind nur Judoka
teilnahmeberechtigt, die über ihren Verein einem Landesverband angehören und mindestens
den 7. Kyu besitzen. Die Mindestgraduierung bei Internationalen Deutschen Meisterschaften
ist der 1. Kyu (bei der IDM U17w der 2. Kyu).
- Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin an einer Veranstaltung
muß im Besitz eines gültigen DJB-Mitgliedsausweises sein, der mit der gültigen
Beitragsmarke versehen ist.
Der Mitgliedsausweis muß beim Wiegen vorliegen.
- Hinsichtlich der Startberechtigung in der Bundesliga gelten
die Regelungen gem. Teil D dieser Ordnung.
- Der Start bei offiziellen Veranstaltungen ist nur in einem
vom DJB lizenzierten Judoanzug mit Lizenzmarke zulässig.
- Bei Mannschaftsmeisterschaften des Jugendbereichs können
sich pro Altersklasse bis zu zwei Vereine eines Landesverbandes zu einer Kampfgemeinschaft
zusammenschließen. Kampfgemeinschaften müssen bei der ersten Qualifikationsrunde als
solche teilgenommen haben. Alternativ ist auch die Hinzunahme von bis zu drei
Fremdstartern aus anderen Vereinen des gleichen Landesverbandes zulässig, die bis zum
Zeitpunkt der ersten Qualifikationsrunde gemeldet sein müssen.
- Alle DJB-Kader (DC, C, B, A) dürfen bei
Einzelmeisterschaften in höheren Altersklassen starten.
- Die beim DJB angestellten haupt- und nebenamtlichen
Trainer/innen haben kein Startrecht.
§ 5 Ausländerstart
- Ausländer und Staatenlose, die ihren Wohnsitz seit
mindestens 1 Jahr in Deutschland haben und Mitglied eines dem DJB angeschlossenen Vereins
sind, sind bei offiziellen Veranstaltungen startberechtigt.
- Dies gilt nicht für nationale Einzelmeisterschaften des
DJB im Erwachsenen- und Juniorenbereich.
- Für den Bereich der Bundesliga gelten Sonderbestimmungen
- Ausländer, die eingebürgert wurden oder eine doppelte
Staatsangehörigkeit besitzen, werden für die Dauer von 2 Jahren bei nationalen
Einzelmeisterschaften ab Gruppenebene sowie für internationale Einsätze der
Nationalmannschaft gesperrt, wenn sie für ein anderes Land als Deutschland an den Start
gehen.
§ 6 Startrechtwechsel
- Bei einem Wechsel der Startberechtigung tritt bis zur
Einzelstartberechtigung für den neuen Verein eine Wartezeit von 3 Monaten in Kraft. Sie
beginnt mit dem Tag, an dem der Startrechtwechsel gegenüber dem Vereinsvorstand des alten
Vereins erklärt wird und endet nach Ablauf der Frist mit dem Tage, der in seiner
zahlenmäßigen Bezeichnung dem Tag des Austritts entspricht, spätestens aber zum
31.12.des laufenden Jahres.
- Im Jugendbereich entfällt die Wartezeit bei gleichzeitigem
Wechsel des Vereins und des 1. Wohnsitzes. Beides ist nachzuweisen. Vereinswechsel
innerhalb des Landesverbandes berühren nicht das Startrecht in der Verbandsmannschaft bei
Mannschaftswettbewerben. Erfolgt der Vereinswechsel nach dem 1.1., besteht für das
laufende Jahr keine Vereins-Mannschafts-Startberechtigung mehr. Ggfs. greift die
Fremdstarterregelung.
§ 7 Meldungen
- Meldungen zu Veranstaltungen werden durch den Verein oder
den Landesverband abgegeben.
- Bei offiziellen Wettkämpfen des DJB sind die Meldungen
durch den Landesverband vorzunehmen (Ausnahme: IDM der Jugend).
Die Höhe des Meldegeldes wird in der Ausschreibung festgelegt. Die Meldegelder für die
jeweiligen offiziellen Veranstaltungen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
- Sofern bei internationalen Veranstaltungen und
bundesoffenen Turnieren Nachmeldungen zugelassen werden, kann der Veranstalter für diese
ein um bis auf das Doppelte erhöhte Meldegeld festlegen.
§ 8 Beschickungsmodus
- Für die Veranstaltungen im Erwachsenenbereich gelten
folgende Regelungen:
- Zu den der Deutschen Meisterschaften Nord/Süd Männer
und Frauen kann jede Gruppe 5 Teilnehmer/innen pro Gewichtsklasse melden. A-/B-
Kadermitglieder, die nicht direkt bei den Deutschen Einzelmeisterschaften gesetzt sind,
werden bei den Deutschen Meisterschaften Nord/Süd gesetzt (s.Anhang).
- Zu den Deutschen Meisterschaften Männer/Frauen sind
in jeder Gewichtsklasse je 4 Teilnehmer/innen der DEM Nord und Süd startberechtigt. Bis
zu 4 A/B/C Kaderathleten/innen pro Gewichtsklasse werden zu diesen Meisterschaften gesetzt
(s. Anhang).
- Zu den Internationalen Deutschen Meisterschaften
Männer/Frauen kann jeder Landesverband
bis 10.000 Mitglieder 1 Kämpfer
bis 20.000 Mitglieder 2 Kämpfer
über 20.000 Mitglieder 3 Kämpfer
pro Gewichtsklasse melden. Die Landesverbände können im
Rahmen Ihres ihnen zur Verfügung stehenden Kämpferkontingents einen Athleten in einer
Gewichtsklasse zusätzlich melden, wenn die zur Verfügung stehende Gesamtteilnehmerzahl
nicht überschritten wird. DJB-Kadermitglieder können zusätzlich durch den zuständigen
Bundestrainer und nach Rücksprache mit dem zuständigen Referenten gesetzt werden. Alle
anderen Teilnehmer werden nach Landesverbänden getrennt dazu gelost.
- Zu den Deutschen Meisterschaften U20m/w kann jede
Gruppe 4 Teilnehmer/innen pro Gewichtsklasse melden. Der DJB C-Kader wird gesetzt. Die
Gesetzten kommen auf freie Listenplätze.
- Zu den Internationalen Meisterschaften U20m/w wird
der C-Kader gesetzt. Darüber hinaus kann der Bundestrainer noch jeweils 2 Kämpfer/innen
pro Gewichtsklasse setzen. Alle anderen Teilnehmer werden, nach Landesverbänden getrennt,
dazugelost. Jeder Landesverband kann 4 Kämpfer und 4 Kämpferinnen (NRW jeweils 8)
melden.
- Den Beschickungsmodus zu den Gruppenmeisterschaften regeln
die Gruppen selber.
- Für die Veranstaltungen im Jugendbereich gelten folgende
Regelungen:
- Zu den Deutschen Einzelmeisterschaften kann jede
Gruppe 4 Teilnehmer/innen pro Gewichtsklasse melden. Grundsätzlich sind dies die 4
Erstplazierten der Gruppenmeisterschaften. Zusätzlich sind die A-/B-/C- Kadermitglieder
startberechtigt.(s. Anhang)
- Zu den Internationalen Deutschen Einzelmeisterschaften
besteht keine Teilnahmebeschränkung. Die Meldungen erfolgen durch den Verein. Bei DJB
Kadermitgliedern kann von der Mindestgraduierung gem. C § 4 abgesehen werden. Die
Entscheidung hierüber trifft der/die Bundesjugendleiter/in.
- Zu den Deutschen Mannschaftsmeisterschaften der
Landesverbände kann jeder Landesverband je eine Mannschaft männlich und weiblich
melden.
- Zu den Deutschen Vereinsmannschaftsmeisterschaften
kann jede Gruppe 2 Mannschaften entsenden. Der Titelverteidiger ist auch ohne vorherige
Qualifikation startberechtigt, es sei denn, er verweigert die Ausrichtung der
Meisterschaften. Nimmt er an der Gruppen-Vereinsmannschaftsmeisterschaft teil, so
unterliegt er den Qualifikationskriterien; erreicht er das Finale, so tragen die beiden
Drittplazierten einen Stichkampf zur Teilnahme an den Deutschen
Vereinsmannschaftsmeisterschaften aus. (s. Anhang)
- Mitglieder der DJB Nationalkader können zusätzlich durch
den/die Bundestrainer/in nach Rücksprache mit dem/der zuständigen Referenten/in gesetzt
werden.
- Startet ein gesetzter Judoka bei einer
Gruppenmeisterschaft, so gelten für ihn die üblichen Qualifikationskriterien für die
jeweilige Deutsche Meisterschaft
§ 9 DJB-Berufungen
- DJB-Berufungen haben allen anderen Veranstaltungen
gegenüber Vorrang.
- Ist ein Judoka wegen einer DJB Berufung an der Teilnahme an
Qualifikationswettkämpfen verhindert, so gilt:
- im Jugendbereich kann der/die Bundesjugendleiter/in die
Startberechtigung für den nächsthöheren Qualifikationswettkampf erteilen.
- Im Erwachsenenbereich und U20-Bereich männlich/weiblich
kann der Sportdirektor die Teilnahme an weiteren Qualifikationswettkämpfen regeln.
§ 10 Wiegen
- Das Wiegen muß auf geeichten Waagen (Dezimal-, Neigungs-
oder elektronischen Waagen) mit gültiger Eichmarke vorgenommen werden. Der Ausrichter hat
bei offiziellen Veranstaltungen für mindestens zwei Waagen zu sorgen.
- Die Teilnehmer müssen mindestens eine Stunde vor dem
offiziellen Wiegen die Möglichkeit haben, ihr Gewicht zu überprüfen. DieWiegezeit ist
einzuhalten. Wer nicht gewogen wird (Schwergewicht im Erwachsenen- und U20-Bereich), hat
sich innerhalb dieser Zeit zur Kontrolle an der Waage einzufinden. Teilnehmer, die die
Wiegezeit nicht einhalten, verlieren das Anrecht auf den Start.
- Bei Mannschaftskämpfen ist vor Wiegebeginn eine Wiegeliste
der Teilnehmer und der Ersatzleute abzugeben. Nach dem Wiegen wird die Liste beim
Hauptlistenführer hinterlegt. Er hat die Wiegeliste mit der vom Mannschaftsführer
überreichten Mannschaftsaufstellung im Hinblick auf die Gewichtsklasseneinteilung zu
vergleichen.
- Das Wiegen weiblicher Teilnehmerinnen muß durch weibliche
Personen, das Wiegen männlicher Teilnehmer durch männliche Personen durchgeführt
werden. Die Anwesenheit von Personen des anderen Geschlechts beim Wiegen ist nicht
zulässig.
§ 11 Erste Hilfe
- Bei allen Veranstaltungen muß die medizinische Betreuung
sichergestellt werden. Ab Gruppenebene muß ein Arzt oder Rettungssanitäter anwesend
sein.
- Verletzungen
Die sportliche Leitung, der Arzt bzw.
der Rettungssanitäter sind berechtigt, notwendige medizinische Untersuchungen zu
veranlassen, ohne daß dieses als Untersuchung gezählt wird.
Die sportliche Leitung kann bei
offensichtlicher Kampfunfähigkeit eines Judoka den Kampf beenden lassen.
§ 12 Sonderregelungen Jugend
Im Jugendbereich gelten folgende Ergänzungen zu den
Wettkampfregeln:
(1) Mattenfläche
Die Mindestgröße der Wettkampffläche beträgt bei:
U11 m/w, U13 m/w 5 m x 5 m
U15 m/w, U17 m/w 6 m x 6 m
zuzüglich der Sicherheitsfläche von je 2 m. Bei
Deutschen und Internationalen Meisterschaften soll die Mindestgröße 8m x 8m betragen
zuzüglich einer Sicherheitsfläche zwischen den einzelnen Wettkampfflächen von 3
m.Ausnahmen sind nur durch die Bundesjugendleitung nach Absprache mit dem
Bundeskampfrichterreferenten möglich.
(2) Judogi
Ab Gruppenebene dürfen die Männer unter 18 Jahren und
die Frauen unter 17 Jahren ein Vereins-, ein Leistungs- und ein
Kaderabzeichen am Judogi tragen. Im übrigen gelten die Werberichtlinien des DJB.
(3) Shime-waza
a) Bei der U11 und U13 sind alle Würgetechniken verboten.
b) Bei der U15 sind alle Würgetechniken im Stand und vom
Stand zum Boden verboten.
Zuwiderhandlungen werden mit Chui bestraft.
(4) Kantsetsu-waza
a) Bei der U11 sind alle Hebeltechniken verboten.
b) Bei der U13 und U15 sind alle Hebeltechniken im Stand
und vom Stand zum Boden verboten.
c) Bei der U13 gilt die Wirkung einer Hebeltechnik als
deutlich genug, wenn die Technik einwandfrei angesetzt ist (wobei der gehebelte Arm
fixiert und unter Kontrolle sein muß). In diesem Fall soll der Kampfrichter
"Ippon" ansagen, auch wenn der Gehebelte nicht aufgibt.
Zuwiderhandlungen zu a) und b) werden mit Chui bestraft.
(5) Tachi-waza
Bei der U11 und U13 sind verboten:
a) Beinfasser-Techniken wie z.B. Kata-ashi-dori und
Rio-ashi-dori
b) Techniken, die auf beiden Knien angesetzt werden
c) Tani-otoshi
d) Der Griff um den Nacken (insbesondere zur Ausführung
von Kubi-nage), ohne dabei den Judogi zu greifen
Bei Zuwiderhandlungen zu a), b) und c) erfolgt lediglich
Matte, Zuwiderhandlungen zu d) werden mit Shido bestraft.
(6) Bestrafungen
Bei der U11 und U13 wird jede verbotene Handlung mit Matte
oder je nach Situation mit Sono-mama unterbrochen und dem/der zuwiderhandelnden
Kämpfer/in wird die verbotene Handlung erklärt.
Eine Bestrafung erfolgt erst im Wiederholungsfalle, außer
bei verletzungsgefährlichen Handlungen, die mindestens mit Keikoku zu bestrafen sind.
Hier erfolgt die Bestrafung bereits beim ersten Mal.
D. Bundesliga
§ 1 Vorbemerkungen zur Bundesliga
(1) Der DJB führt jährlich
Mannschaftswettbewerbe für Frauen und Männer in folgenden Leistungsklassen durch
- 1. Bundesliga Männer (16 Mannschaften
in 2 Gruppen Nord und Süd mit je 8 Mannschaften)
- 1. Bundesliga Frauen (18 Mannschaften in
2 Gruppen Nord und Süd mit je 9 Mannschaften)
- 2. Bundesliga Männer (16 Mannschaften
in 2 Gruppen Nord und Süd mit je 8 Mannschaften)
- 2. Bundesliga Frauen (18 Mannschaften in 2 Gruppen Nord
und Süd mit je 9 Mannschaften)
(2) Die Saison beginnt am 1.1. und endet
am 31.12. eines jeden Jahres.
(3) Pro Verein kann nur eine Mannschaft in
der Bundesliga Männer bzw. Frauen starten.
(4) Die Sieger der 1. Bundesliga erhalten
den Titel "Deutscher Mannschaftsmeister".
(5) Über Einführung und Auflösung der
Bundesliga entscheidet die Mitgliederversammlung des DJB.
(6) Die 1. und 2. Judo-Bundesliga sind
Vereinseinrichtungen des DJB, die der DJB seinen Mitgliedsverbänden und deren
Mitgliedsvereinen als Bundesligavereine zur Verfügung stellt. Die Bundesligavereine
bleiben Mitglieder der für sie zuständigen Mitgliedsverbände des DJB. Diese
Wettkampfordnung regelt primär die Angelegenheiten der Bundesliga, ergänzend gilt die
Rechtsordnung des DJB, die Paßordnung des DJB sowie die für den Bereich des DJB
gültigen Kampfregeln. Die Bestimmungen dieser Ordnungen werden ergänzt durch eine
jährliche Ligavereinbarung zwischen dem DJB und jedem teilnehmendem Verein. Die Inhalte
der Ligavereinbarung zur Durchführung der jeweiligen Bundesliga werden auf Vorschlag des
Bundesliga-Ausschusses durch den DJB-Gesamtvorstand beschlossen und als Ligavereinbarung
den teilnehmenden Vereinen zur Unterschrift vorgelegt.
§ 2 Bundesliga-Tagung
- Die Bundesliga-Tagung wählt mittelbar über die Vertreter
der Bundesligavereine den Bundesligareferenten als DJB Vorstandsmitglied. Die
Bundesliga-Tagung faßt mittelbar über den Bundesliga-Ausschuß Beschlüsse auf
Veränderungen dieser Ordnung.
- Zu der Bundesliga-Tagung kann jede Bundesligamannschaft
einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter entsenden. Jede
Bundesligamannschaft hat eine Stimme. Jeder Vertreter kann maximal drei Stimmen auf sich
vereinigen. Gäste bedürfen einer gesonderter Zulassung.
§ 3 Bundesliga-Ausschuß / Liga-Exekutive
- Die Kosten des Bundesliga-Ausschusses und der
Liga-Exekutive werden durch das Startgeld der Bundesligavereine getragen.
- Grundsätzliche Angelegenheiten der Bundesligen und alle
Angelegenheiten zur Veränderung von Teil D dieser WO werden durch den
Bundesliga-Ausschuß geregelt.
- Die Liga-Exekutive ist gemäß Teil A § 5 (4) für alle
aktuellen Angelegenheiten der laufenden Saison zuständig.
- Jeder Bundesligaverein kann die Liga-Exekutive bei
Streitigkeiten und Problemen anrufen. In diesem Fall hat der beantragende Verein vorher
einen Vorschuß in Höhe von DM 2.000,-- zu hinterlegen. Bei Vorliegen von wichtigen
Gründen, z.B. wirtschaftliche Verhältnisse des Antragstellers, allgemeine Bedeutung der
Angelegenheit, kann von der Erhebung eines Vorschusses oder von der Auferlegung der Kosten
abgesehen werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Liga-Exekutive. Stimmenthaltungen
eines Mitglieds bei Beschlüssen des Dreier-Gremiums sind unzulässig. Der Beschluß ist
schriftlich festzuhalten und alle betroffenen Parteien sind unverzüglich zu informieren.
Wird das Anliegen des Vereins von der Liga-Exekutive zurückgewiesen, trägt der
Bundesligaverein die notwendigen Kosten des Beschlußverfahrens einschließlich der
Reisekosten der Mitglieder des Dreierausschusses in Höhe der DJB-Spesenordnung.
- Die Liga-Exekutive hat die Möglichkeit, aus eigenem
Antrieb tätig zu werden und die Beteiligten zu Stellungnahmen aufzufordern.
Die Rechtsordnung des DJB findet
entsprechende Anwendung.
§ 4 Mannschaftsstartgenehmigung
- Voraussetzung für die Erteilung einer
Mannschaftsstartgenehmigung eines Bundesligavereins ist:
a) die schriftliche Meldung des Vereins
mit der offiziellen DJB-Mannschaftsstartliste beim zuständigen
Landesverbands-Sportreferenten/in
b) die sportliche Qualifikation des
betreffenden Vereins durch die dafür vorgesehenen Aufstiegskämpfe;
c) die Hinterlegung einer Kaution in Höhe
von DM 2.000,-- beim DJB. Sollte ein Verein eine Bundesligamannschaft im Männer- und
Frauenbereich aufweisen, so ist eine Gesamtkaution in Höhe von DM 3.000,-- für beide
Mannschaften zu hinterlegen.Die Kaution kann in bar oder durch eine Bürgschaft auf erste
Anforderung erbracht werden.
d) die Überweisung eines Startgeldes in
Höhe
von DM 1.000,-- für die 1. Buli Männer
von DM 750,-- für die 2. Buli Männer
von DM 750,-- für die 1. Buli Frauen
von DM 500,-- für die 2. Buli Frauen
auf das Konto des DJB;
e) die Teilnahme einer Jugendmannschaft des
Bundesligavereins an den Qualifikationsmeisterschaften im jeweiligen Landesverband und
zwar bei einem Aufsteiger in die Bundesliga in der erstmaligen Bundesligasaison, ansonsten
muß bei Wiederbeantragung der Mannschaftstartgenehmigung der Bundesligaverein mit seiner
Jugendmanschaft an den Qualifikationskämpfen desjenigen Jahres teilgenommen haben, das
der beantragten Saison vorhergeht; die Anerkennung der jeweiligen Ligavereinbarung und
dieser Wettkampfordnung durch den Bundesligaverein und dessen einzelne Kämpfer, die mit
dem Antrag auf Erteilung der Startgenehmigung erfolgt.
Diese vorgenannten Voraussetzungen müssen bis
spätestens 15. 01. der jeweiligen Saison erfüllt sein und bis 01. 02. der Saison durch
Vorlage entsprechender Belege der DJB-Geschäftsstelle nachgewiesen sein.
Tritt ein Verein nach Beginn der Saison mit einer
Mannschaft aus der Bundesliga aus, so verfällt die Kaution in Höhe von DM 2.000,-- für
die jeweilige Mannschaft zugunsten des DJB, der sie zweckgebunden für die Bundesliga zu
verwenden hat. Entstehen den Ausrichtern durch den Austritt dieses Vereins nachweisbare
Schäden und Kosten, so ist ihnen der austretende Verein pro Kampftag zum Schadensersatz
bis zur Höhe von 4.000,-- DM für die 1. Liga und bis zur Höhe von 2.000,-- DM in der 2.
Liga verpflichtet. Im Falle eines Austritts einer Vereinsmannschaft nach Saisonbeginn aber
vor Ende der Vorrundenkampftage aus der Bundesliga werden alle Ergebniswertungen aus
Kämpfen mit diesem Verein annulliert. Scheidet ein Verein freiwillig aus der Bundesliga
aus, ist er für die laufende Saison nicht mehr in der Bundesliga startberechtigt. Der
ausscheidende Verein hat mit seiner Mannschaft in einer Liga seines Landesverbandes neu zu
starten.
Beabsichtigt ein Verein sein Bundesliga-Startrecht nach
Beendigung der Saison für die folgende Saison mit einer Mannschaft nicht wahrzunehmen, so
ist dies dem DJB bis spätestens 2 Monate vor Ende der Saison schriftlich zur Kenntnis zu
geben. In diesem Falle verfällt die Kaution grundsätzlich zugunsten des DJB, sofern
nicht ein weiterer Verein für diesen ausscheidenden Bundesligaverein in die Bundesliga
aufsteigt. Verzichtet ein Bundesliga-Verein auf sein Startrecht für eine Mannschaft für
die kommende Saison nach Ablauf der vorgenannten Frist, verfällt die Kaution ausnahmslos
zugunsten des DJB. Entstehen einer Bundesligamannschaft durch den Austritt eines Vereins
nachweisbare Schäden und Kosten, z.B. durch Verlust eines Kampftages, so ist ihr der
austretende Verein bis zur Höhe von jeweils DM 1.000,-- pro Kampftag zum Schadensersatz
verpflichtet.
§ 5 Einzelstartgenehmigung
- Ein Verein hat für seine Kämpfer/innen eine
Startberechtigung zu beantragen. Ein Verein kann dabei für Kämpfer/innen anderer Vereine
die Doppelstartgenehmigung beantragen, wenn dieser nicht Mitglied in diesem
Bundesligaverein ist. Voraussetzung für die Doppelstartgenehmigung ist die Genehmigung
des Stammvereins, sowie die Bestätigung des Landesverbandes.
- Ein/e Judoka kann während einer Saison nur für eine
Mannschaft in der Bundesliga starten.
- Bei nichtdeutschen Judoka muß zusätzlich eine
Einwilligung des jeweiligen nationalen Verbandes zum Bundesligastart vorgelegt werden.
- Alle auf der Mannschaftsliste aufgeführten Judoka müssen
Mitglied in einem dem DJB angeschlossenen Verein sein.
- Im Falle einer doppelten Staatsbürgerschaft von denen eine
die Deutsche ist, ist der Judoka als Deutscher im Sinnne dieser Ordnung anzusehen.
- Eine Kämpferstartgenehmigung für eine Saison ist zu
versagen, wenn sich der Judoka nicht dieser Ordnung, der Ligavereinbarung sowie den
rechtmäßigen Sanktionen der vorangegangenen Saison unterworfen hat.
- Der/die Landessportreferent/in überprüft die Angaben zur
Startberechtigung der Kämpfer/innen nach vorstehenden Absätzen 1, 2, 4 und 5 sowie die
Erfordernisse hinsichtlich der Teilnahme einer Jugendmannschaft nach D § 4 (1e) und
bestätigt die Kämpfer/innenstartberechtigung in der Mannschaftsliste. Die vollständig
geprüfte Mannschaftsliste ist bis spätestens 01.02. der Saison an die
DJB-Geschäftsstelle zu übersenden. Der Landessportreferent/in hat die Unterlagen zur
Prüfung der Angaben zur Startberechtigung aufzubewahren und hat sie dem DJB auf Verlangen
jederzeit vorzulegen.
- Der DJB überprüft die weiteren Angaben zur
Startgenehmigung dieser Ordnung und erteilt die entsprechende Startgenehmigung,
vorbehaltlich einer späteren Feststellung einer zu Unrecht erteilten Startberechtigung.
Eine zu Unrecht erteilte Startgenehmigung ist unwirksam, wobei kein guter Glaube schützt.
Kann die Startberechtigung bis zum 01.02. nicht überprüft werden, erhält der/die
betreffende Kämpfer/in kein Startrecht. Die Nichterteilung erfolgt durch Streichung des
Namens aus der Mannschaftsliste.
- Der jeweilige Verein hat selbst anhand des
Mitgliedsausweises seiner Kämpfer/innen für die Gültigkeit, die Vereinszugehörigkeit
sowie die sonstigen Voraussetzungen für einen Bundesligastart seiner Kämpfer/innen
einzustehen. Der Verein garantiert für die Richtigkeit seiner Angaben ausnahmslos.
- Nachmeldungen sind ausgeschlossen.
§ 6 Auslosung der Saison und bei den
einzelnen Wettkampftagen
- Die Auslosung der Wettkampfpaarungen der Bundesliga Frauen
und der 2. Bundesliga Männer erfolgt vor Beginn der Vorrunde. In der 2. Bundesliga
Männer hat die Auslosung 2 Jahre Gültigkeit, wobei im 2. Jahr das Heimrecht wechelt. Bei
den Frauen gilt die Auslosung für eine Saison. Die Auslosung erfolgt durch den
Bundesliga-
- Ausschuß bzw. seine Beauftragten.
Vertretern/Vertreterinnen der Bundesliga-Vereine ist die Anwesenheit bei der Auslosung
gestattet.
- Vor Beginn einer jeden Veranstaltung ist von der
sportlichen Leitung (Hauptkampfrichter/in) unter Hinzuziehung der
Mannschaftsvertreter/innen eine Auslosung durchzuführen, die festlegt, in welcher
Reihenfolge die Wettkämpfe in den jeweiligen Gewichtsklassen durchgeführt werden. Die
Auslosung der Kampfreihenfolge erfolgt nur einmal pro Veranstaltungstag und ist maßgebend
für alle Mannschaftskämpfe an diesem Tag.
- Die Wettkämpfe der 1. und 2. Bundesliga werden jeweils zu
festgesetzten Terminen ausgetragen. Die Termine werden in der Ligavereinbarung festgelegt.
- Vereine, die an dem Einsatz einer oder mehrer
Leistungsträ- ger/innen aufgrund von Verpflichtungen der Leistungsträger/innen durch
Aufgaben bzw. Berufungen des DJB bzw. durch eine Europacupteilnahme an diesem Tag
gehindert sind, können schriftlich Terminverschiebung beantragen. Der DJB legt nach
Absprache mit den Vereinen einen Ausweichtermin fest.
- In anderen Fällen erfolgt grundsätzlich keine
Verschiebung des Kampftages. In Ausnahmefällen kann auf Antrag aller beteiligter Vereine
und nach Zustimmung der Liga-Exekutive eine Verlegung erfolgen. Ein entsprechender Antrag
muß spätestens 3 Wochen vor dem ursprünglichen Termin beim DJB eingegangen sein.
§ 7 Bewertung
- In den Einzelkämpfen muß ein Unentschieden gegeben
werden, wenn am Ende der Kampfzeit nicht mindestens ein Unterschied von einem Koka
besteht.
- Die siegreiche Mannschaft erhält zwei Gewinnpunkte. Im
Falle eines Unentschieden, wobei die Einzelkampfpunkte, nicht die Unterbewertung,
ausschlaggebend sind, erhält jede Mannschaft einen Gewinnpunkt. Ein Unentschieden im
Einzelkampf wird nicht gewertet (0-0).
- Weisen mehrere Mannschaften den gleichen Gewinnpunktestand
auf, so entscheidet der Einzelpunktestand (Einzelsiege und Niederlagen). Es nimmt die
Mannschaft den höheren Rang ein, die in der Differenz zwischen Plus- und Minuspunkten
(Einzelsiege und Niederlagen) den höheren Plus- bzw. den niedrigeren Minuspunktestand
aufweist. Ist auch hier ein Gleichstand vorhanden, entscheidet in entsprechender Anwendung
der vorgenannten Regelung die Differenz der Unterbewertungspunkte über den höheren
Tabellenstand. Bei gleicher Differenz entscheidet der höhere Stand der positiven Punkte
(Einzelsiegpunkte vor Unterbewertungspunkte). Besteht auch hier Gleichheit, so nimmt die
Mannschaft den höheren Rang ein, die im direkten Vergleich den Sieg für sich verbuchen
konnte. Ergeben sich auch daraus keine Unterscheidungen über die Rangfolge, werden
Stichkämpfe in drei Gewichtsklassen durchgeführt. Die Stichkämpfe werden durch
Pflichtentscheid entschieden.
§ 8 Kampfrichterkosten
Der jeweilige Ausrichter eines Kampftages
hat die Kosten für die eingesetzten Kampfrichter zu tragen. Es werden die Kosten gemäß
der DJB-Reisekostenordnung erstattet. Die Auszahlung erfolgt direkt am Kampftag durch den
Ausrichter.
§ 9 Modus 1. Bundesliga Männer
(1) Mannschaft
Eine Mannschaft besteht in einem Durchgang
eines Mannschaftskampfes aus 7 Kämpfern; je ein Kämpfer pro Gewichtsklasse in den
international gültigen Gewichtsklassen. Es werden pro Wettkampf zweier Mannschaften zwei
Durchgänge gekämpft. Im zweiten Durchgang hat jede Mannschaft mindestens drei Kämpfer
neu einzuwechseln und einzusetzen, die im ersten Durchgang noch nicht gekämpft haben. Pro
Wettkampftag kann eine Pause von 30 Minuten eingelegt werden. Pro Wettkampf sind
mindestens 8 der 14 Einzelkämpfe durch deutsche Kämpfer zu bestreiten.
(2) Wettkampfpaarungen
a) Vorrunde
aa) 1. Kampftag
1. Kampftag |
Süd |
Süd |
Nord |
Nord |
| |
Gruppe A |
Gruppe B |
Gruppe C |
Gruppe D |
Ausrichter |
1. Vorjahr |
2. Vorjahr |
1. Vorjahr |
2. Vorjahr |
| |
3. Vorjahr |
4. Vorjahr |
3. Vorjahr |
4. Vorjahr |
| |
6. Vorjahr |
5. Vorjahr |
6. Vorjahr |
5. Vorjahr |
| |
Aufsteiger |
7. Vorjahr |
Aufsteiger |
7. Vorjahr |
bb) 2. Kampftag
2. Kampftag |
Süd |
Süd |
Nord |
Nord |
| |
Gruppe A |
Gruppe B |
Gruppe C |
Gruppe D |
| |
1. Vorjahr |
2. Vorjahr |
1. Vorjahr |
2. Vorjahr |
Ausrichter |
3. Vorjahr |
4. Vorjahr |
3. Vorjahr |
4. Vorjahr |
| |
6. Vorjahr |
5. Vorjahr |
6. Vorjahr |
5. Vorjahr |
| |
Aufsteiger |
7. Vorjahr |
Aufsteiger |
7. Vorjahr |
cc) Der 1. und 2. Kampftag findet in
Turnierform in 4 Gruppen mit vorgenannten Mannschaften statt, wobei jede Mannschaft gegen
die anderen Mannschaften kämpft. Es finden am 1. und 2. Kampftag je Gruppe also 6
Mannschaftsbegegnungen statt. Der 1. und 2 Kampftag wird auf 2 Matten ausgetragen. Es
werden Tabellen der einzelnen Gruppen aus dem 1. und 2. Kampftag ermittelt. Die beiden
Gruppenersten nehmen an der Meisterrunde teil, die beiden Letztplazierten nehmen an den
Abstiegskämpfen teil. Die Kampfreihenfolge wird in der Ligavereinbarung festgelegt.
b) Meisterrunde
aa) In der Meisterrunde werden erzielte
Punkte aus dem 1. und 2. Kampftag nicht berücksichtigt.
bb) In der Meisterrunde wird der 3. und 4.
Kampftag in zwei Gruppen, nämlich einer Nord- und einer Südgruppe durchgeführt.
Gruppenteilnehmer sind:
Süd Gruppe S |
Nord Gruppe N |
A1, A2, B1, B2 |
C1, C2, D1, D2 |
cc) Bei jeder Begegnung des 3. und 4.
Kamptages treffen jeweils nur eine Heim- und eine Gastmanschaft aufeinander. Von jeder
Gruppe wird aus dem 3. und 4. Kampftag eine Platzierungstabelle ermittelt und geführt.
Der 3. und 4. Kampftag und die sich daraus ergebende Tabelle stellen sich wie folgt dar:
3. Kampftag |
|
Süd |
Nord |
A1 : B2 |
C1 : D2 |
| |
|
A2 : B1 |
C2 : D1 |
4. Kampftag |
|
Süd |
Nord |
B1 : A1 |
D1 : C1 |
| |
|
B2 : A2 |
D2 : C2 |
Tabelle Süd |
Tabelle Nord |
Süd 1 |
Nord 1 |
Süd 2 |
Nord 2 |
Süd 3 |
Nord 3 |
Süd 4 |
Nord 4 |
dd) Entsprechend dem Stand der Tabelle
nach dem 4. Kampftag bestimmen sich die Wettkampfpaarungen der Viertelfinalkämpfe als 5.
und 6. Kampftag (Hin- und Rückkampf). Bei jeder Begegnung des Viertelfinales treffen
jeweils nur eine Heim- und eine Gastmanschaft aufeinander. Die Sieger der
Viertelfinalbegegnungen qualifizieren sich für das Finale. Sieger einer Runde ist
diejenige Mannschaft, die mehr Einzelsiege erzielt hat oder bei Gleichstand der
Einzelsiege die höhere Unterbewertung erzielt hat. Im Falle eines Gleichstandes sind drei
Gewichtsklassen für 3 Stichkämpfe auszulosen und durchzuführen, die durch
Pflichtentscheid zu entscheiden sind. Jeder Bundesligaverein bestimmt die jeweiligen
Kämpfer für die Stichkämpfe neu. In den Jahren mit gerader Jahreszahl haben am 5.
Kampftag die Mannschaften der Gruppen Süd Heimrecht; am 6. Kampftag die Mannschaften der
Gruppe Nord. Im Folgejahr wird entsprechend gewechselt.
5. Kampftag |
Viertelfinale |
Süd 1 : Nord 4 |
| |
Süd 2 : Nord 3 |
Süd 3 : Nord 2 |
| |
Süd 4 : Nord 1 |
6. . Kampftag |
Viertelfinale |
Nord 4 : Süd 1 |
| |
Nord 3 : Süd 2 |
| |
Nord 2 : Süd 3 |
| |
Nord 1 : Süd 4 |
ee) Das Finale wird an zwei Kampftagen in
Turnierform durchgeführt, wobei jede Mannschaft gegen die anderen Mannschaften kämpft.
Es finden pro Finalkampftag 6 Mannschaftsbegegnungen statt. Jeder Finalkampftag wird auf 2
Matten ausgetragen. Die Kampfreihenfolge wird in der Ligavereinbarung festgelegt. In den
Jahren mit gerader Jahreszahl ist die Gruppe Süd Ausrichter des 1. Finalkampftages und
die Gruppe Nord Ausrichter des 2. Finalkampftages. Im Folgejahr wird entsprechend
gewechselt. Die Mannschaften, die im Süden bzw. im Norden nach dem 4. Kampftag die
höchte Punktzahl erreichen, haben Heimrecht. Die Mannschaft, die die meisten Punkte aus
den beiden Finalkampftagen auf sich vereinen kann, ist Deutscher Mannschaftsmeister.
Entsprechend der Tabelle bestimmen sich dann die Silbermedaillen- und
Bronzemedaillengewinner. Die beiden erstplazierten Mannschaften vertreten den DJB im
Europacup. Der Deutsche Mannschaftsmeister als Sieger der 1. Bundesliga erhält einen vom
DJB gestifteten Pokal. Die Sieger, Zweit- und Drittplazierten erhalten je 20 Medaillen in
Gold, Silber und Bronze.
Die beiden Finalkampftage stellen sich wie
folgt dar:
7. Kampftag |
Finale I |
Gewinner VF 1 |
Gewinner VF 2 |
Gewinner VF 3 |
Gewinner VF 4 |
8. Kampftag |
Finale II |
Gewinner VF 1 |
Gewinner VF 2 |
Gewinner VF 3 |
Gewinner VF 4 |
c) Abstiegsrunde
aa) Die Abstiegsrunde wird in zwei
Gruppen, nämlich einer Nord- und einer Südgruppe durchgeführt. Gruppenteilnehmer sind:
Süd |
Nord |
A3, A4, B3, B4 |
C3, C4,D3,D4 |
bb) In der Abstiegsrunde werden erzielte
Punkte aus dem 1. und 2. Kampftag mit berücksichtigt. Von jeder Gruppe der Abstiegsrunde
werden Tabellen geführt. Die jeweils viertplazierte Mannschaft nach Ende der
Abstiegsrunde der Gruppen Nord und Süd steigt in die 2. Bundesliga ab. Sollte eine
Mannschaft aus der 1. Bundesliga während der laufenden Saison ausscheiden, so steigt in
dieser Gruppe keine weitere Mannschaft mehr aus der 1. Bundesliga in dieser Saison ab.
Sollte eine Mannschaft ihr Startrecht für die kommende Saison nicht mehr wahrnehmen,
steigt in der laufenden Saison keine weitere Mannschaft mehr aus dieser Gruppe aus der 1.
Bundesliga ab.
cc) Modus 3. bis 6. Kampftag
Bei jeden Kampftag treffen jeweils nur
eine Heim- und eine Gastmannschaft aufeinander.
3. Kampftag |
|
Süd |
Nord |
A3 : B 3 |
C3 : D3 |
| |
|
A4 : B4 |
C4 : D4 |
4. Kampftag |
|
Süd |
Nord |
B4 : A3 |
D4 : C3 |
| |
|
B3: A4 |
D3: C4 |
5. Kampftag |
|
Süd |
Nord |
B3 : A3 |
D3 : C3 |
| |
|
B4 : A4 |
D4 : C4 |
6. Kamptag |
|
Süd |
Nord |
A3 : B4 |
C3 : D4 |
| |
|
A4 : B3 |
C4 :D3 |
§ 10 Modus 2. Bundesliga Männer
(1) Mannschaft
Eine Mannschaft besteht in einem Durchgang
eines Mannschaftskampfes aus 7 Kämpfern; je ein Kämpfer pro Gewichtsklasse in den
international gültigen Gewichtsklassen
(2) Ligarunde
- Die Ligarunde wird innerhalb jeder Gruppe an 7
Wettkampftagen möglichst zusammen-hängend durchgeführt. Bei jeder
Bundesligaveranstaltung an einem Kampftag treffen jeweils eine Heim- und eine
Gastmannschaft aufeinander.
- Jeder Wettkampftag besteht aus einer Begegnung mit zwei
Durchgängen der Heim- bzw. Gastmannschaft. Im zweiten Durchgang hat jede Mannschaft
mindestens drei Kämpfer neu einzuwechseln und einzusetzen, die im ersten Durchgang noch
nicht gekämpft haben. Es kann eine Pause von 30 Minuten zwischen den beiden Durchgängen
eingelegt werden. Pro Wettkampftag sind mindestens 8 der 14 Einzelkämpfe durch deutsche
Kämpfer zu bestreiten.
- Bei der Auslosung haben die Vereine mit den Losnummern
1,2,3,6 jeweils 4 Heimveranstaltungen, die Mannschaften mit den Losnummern 4,5 und 7 haben
3 Heimveranstaltungen.
d. Kampfpaarungen:
| 1. Kampftag |
2. Kampftag |
3. Kampftag |
4. Kampftag |
5. Kampftag |
6. Kampftag |
7. Kampftag |
| 1-2 |
2-3 |
6-1 |
5-1 |
1-3 |
1-4 |
7-1 |
| 3-4 |
4-5 |
7-5 |
2-8 |
7-4 |
2-7 |
2-5 |
| 5-6 |
6-7 |
8-.3 |
3-7 |
5-8 |
3-5 |
3-6 |
| 8-7 |
1-8 |
4-2 |
6-4 |
6-2 |
8-6 |
4-8 |
(3) Aufstieg 1. Liga
Der Sieger der 2. Bundesliga Nord ist der
Aufsteiger in die 1. Bundesliga Nord, der Sieger der 2. Bundesliga Süd ist der Aufsteiger
in die 1. Bundesliga Süd.
Die Sieger, Zweit- und Drittplazierten
erhalten je 15 Medaillen in Gold, Silber und Bronze.
Nimmt ein aufstiegsberechtigter Verein
sein Aufstiegsrecht in die 1. Bundesliga nicht wahr, so verfällt seine Kaution an den
DJB, der sie zweckgebunden für die Bundesliga zu verwenden hat. Steigt ein Verein
freiwillig nicht in die 1. Bundesliga auf, ist er auch nicht mehr in der 2. Bundesliga
startberechtigt. Er kann den Aufstieg in die 2. Bundesliga erst wieder in der
übernächsten Saison im Rahmen der Aufstiegskämpfe zur 2. Bundesliga erreichen.
Sollte durch ein Ausscheiden eines oder
mehrerer Vereine aus der 1. Bundesliga oder durch den Startverzicht eines oder mehrerer
Vereine aus der 1. Bundesliga ein weiterer Startplatz in der 1. Bundesliga vergeben
werden, so erhalten das Startrecht die Vereine der 2. Bundesliga in der Reihenfolge ihrer
Plazierungen.
- Bei der Berücksichtigung des Heimrechts tritt der Aufsteiger in die 1. Liga an die
Stelle des Absteigers bzw. einer ausscheidenden Mannschaft.
(4) Abstieg 2. Liga
Die achtplazierte Mannschaft der
jeweiligen Gruppe der 2. Bundesliga steigt in die Regionalliga oder bei deren Fehlen in
die Landesliga ab.
Sollte eine Mannschaft aus der 2.
Bundesliga während der laufenden Saison ausscheiden, so steigt in dieser Gruppe keine
weitere Mannschaft mehr aus der 2. Bundesliga in dieser Saison ab. Sollte eine Mannschaft
ihr Startrecht für die kommende Saison nicht mehr wahrnehmen, steigt in der laufenden
Saison keine weitere Mannschaft dieser Gruppe mehr aus der 2. Bundesliga ab.
(5) Aufstieg 2. Liga
- Es steigt mindestens eine Mannschaft aus einem in den
jeweiligen Gruppen durchzuführenden Aufstiegsturnier in die 2. Bundesliga auf. Das
Aufstiegsturnier zählt zur neuen Bundesligasaison.
- Für das Aufstiegsturnier findet der vorstehende Fachteil
Bundesliga entsprechende Anwendung, es sei denn, es wird in nachfolgender
Aufstiegsregelung eine Ausnahme festgelegt oder ist aufgrund der Besonderheit der
Aufstiegsrunde erforderlich.
- An den Aufstiegsturnieren Nord und Süd nehmen zwei Vereine
der jeweiligen Gruppe ( Nord, Nord-Ost, West bzw. Süd, Süd-West, Mitte ) teil.
Teilnehmende Vereine müssen Platz 1 - 4 in ihrer Gruppe belegt haben. Sollte in einer
Gruppe keine Regionalliga bestehen, kann je ein Verein pro Landesverband der jeweiligen
Gruppe für das Aufstiegsturnier gemeldet werden. Die Teilnehmerzahl der Gruppe mit einer
Regionalliga erhöht sich entsprechend der Zahl der gemeldeteten Mannschaften ohne
Regionalliga.
- Eine Mannschaft besteht in einem Durchgang aus 7 Kämpfern.
Die Kämpfer müssen das erforderliche Alter im Jahr der Durchführung der Aufstiegsrunde
aufweisen. Es werden pro Wettkampf zwei Durchgänge pro Mannschaftsbegegnung
durchgeführt. Pro Wettkampf und Mannschaft sind mindestens 8 Kämpfe der 14 Einzelkämpfe
des Mannschaftskampfes durch deutsche Kämpfer zu bestreiten. Im zweiten Durchgang hat
jede Mannschaft mindestens drei Kämpfer neu einzuwechseln und einzusetzen, die im ersten
Durchgang noch nicht gekämpft haben.
- Vereine, die sich für das Aufstiegsturnier qualifiziert
haben, können ihre Mannschaft mit neuen Athleten verstärken. Diese neu in die Mannschaft
aufgenommenen Athleten, die nicht dem Verein der um den Aufstieg kämpft angehören,
müssen eine Startgenehmigung ihres Stammvereins und ihres Landesverbandes, nicht deutsche
Kämpfer die Genehmigung ihrer nationalen Förderation vorlegen.
- Judoka, die für das Aufstiegsturnier neu in die Mannschaft
aufgenommen wurden und mit dieser Mannschaft den Aufstieg in die 2. Bundesliga erreichen,
sind in dem darauffolgenden Jahr nur für diesen Verein in der Bundesliga startberechtigt,
wobei die Meldung für diese Mannschaft in der Aufstiegsrunde entscheiden ist. Für die
zusätzlich aufgenommenen Athleten ist eine neue Mannschaftsstartliste zu erstellen und
mit den Startgenehmigungen der Gaststarter und einer von allen Mannschaftsmitgliedern
unterschriebenen Belehrung über die Startberechtigung im Folgejahr bei Aufstieg in die 2.
Bundesliga rechtzeitig an den zuständigen Gruppenkoordinator zu senden. Der
Gruppenkoordinator kann hierzu eine Frist setzen. Die durch den Gruppenkoordinator
bestätigten und abgezeichneten Listen sind an der Waage vorzulegen und durch den/die
sportlichen Leiter/in an den DJB zu leiten.
- Der Modus richtet sich nach der Teilnehmerzahl. Es muß
jedoch sichergestellt werden, daß sich eine Rangfolge der ersten vier Mannschaften
ergibt.
Der Austragungsort des Aufstiegsturniers
wechselt zwischen den Gruppen.
Sollte durch ein Ausscheiden eines oder
mehrerer Vereine aus der 2. Bundesliga oder durch den Startverzicht eines oder mehrerer
Vereine aus der 2. Bundesliga ein weiterer Startplatz in der 2. Bundesliga vergeben
werden, so erhalten das Startrecht die Vereine der Aufstiegsrunde in der Reihenfolge ihrer
Plazierungen.
Bei der Berücksichtigung des Heimrechts
tritt der Aufsteiger an die Stelle des Absteigers bzw. einer ausscheidenden Mannschaft.
§ 11 Modus 1. und 2. Liga Frauen
(1) Mannschaft
Eine Mannschaft besteht aus 7
Kämpferinnen; je eine Kämpferin pro Gewichtsklasse in den international gültigen
Gewichtsklassen.
(2) Vorrunde
- Die Vorrunde wird innerhalb jeder Gruppe an 4
Wettkampftagen in Dreierturnierform (Jeder gegen Jeden) durchgeführt, wobei jeder
Mannschaftskampf als in sich abgeschlossen gilt, so daß die Mannschaft vor jedem weiteren
Mannschaftskampf einer Bundesliga-Veranstaltung geändert werden kann.
- Pro Wettkampf und Mannschaft sind mindestens 4 Kämpfe der
7 Einzelkämpfe des Mannschaftskampfes durch deutsche Kämpferinnen zu bestreiten.
- Vereine mit den Losnummern 1-3-8 haben 2
Heimveranstaltungen und werden unter den drei Bestplazierten (der Vorrunde) der
Vorjahres-Saison ausgelost. Danach werden die restlichen Vereine ausgelost, welche die
Losnummern 2-4-5-6-7-9 erhalten. Jeder dieser Vereine hat nur einmal Heimrecht. Die
Bundesligavereine werden an den vorgegebenen Zahlenstellen des Schemas eingesetzt.
-
a) 1. Kampftag:
4-7, 7-1, 1-4 (Los-Nr. 1 Ausrichter)
2-5, 5-8, 8-2 (Los-Nr. 8 Ausrichter)
3-9, 9-6, 6-3 (Los-Nr. 6 Ausrichter)
b) 2. Kampftag:
2-3, 3-1, 1-2 (Los-Nr. 1 Ausrichter)
5-6, 6-4, 4-5 (Los-Nr. 4 Ausrichter)
8-9, 9-7, 7-8 (Los-Nr. 7 Ausrichter)
c) 3. Kampftag:
1-9, 9-5, 5-1 (Los-Nr. 5 Ausrichter)
6-7, 7-2, 2-6 (Los-Nr. 2 Ausrichter)
4-8, 8-3, 3-4 (Los-Nr. 3 Ausrichter)
d) 4. Kampftag:
1-6, 5-8, 8-1 (Los-Nr. 8 Ausrichter)
2-4, 4-9, 9-2 (Los-Nr. 9 Ausrichter)
5-7, 7-3, 3-5 (Los-Nr. 3 Ausrichter)
(3) Finalrunde 1. Bundesliga Frauen
- Nach Beendigung der Vorrunde wird in der 1. Bundesliga
Frauen eine Finalrunde ausgetragen, an der die drei ersten Mannschaften der Vorrunde der
Gruppen Nord und Süd, insgesamt also 6 Mannschaften, startberechtigt sind.
- Pro Wettkampf und Mannschaft sind mindestens 4 Kämpfe der
7 Einzelkämpfe des Mannschaftskampfes durch deutsche Kämpferinnen zu bestreiten.
- In der Finalrunde wechselt das Heimrecht jährlich
innerhalb der Gruppen zwischen den Erstplazierten der Vorrunde der Gruppe Nord und Süd.
Kampfpaarungen Finalrunde:
| |
Pool A / Matte 1 |
Pool B / Matte 2 |
| 1. Kampf |
Nord 1 - Süd 3 |
Süd 1 - Nord 3 |
| 2. Kampf |
Süd 2 - Süd 3 |
Nord 2 - Nord 3 |
| 3. Kampf |
Nord 1 - Süd 2 |
Süd 1 - Nord 2 |
Das Finale um die Deutsche
Mannschaftsmeisterschaft bestreiten die Poolsieger A und B.
Der Sieger des Finalkampfes ist der
Deutsche Mannschaftsmeister, die Poolzweiten A und B sind die Bronzemedaillengewinner. Der
Deutsche Mannschaftsmeister als Sieger der 1. Bundesliga erhält einen vom DJB gestifteten
Pokal. Die Sieger, Zweit- und Drittplazierten erhalten je 10 Medaillen in Gold, Silber und
Bronze. Die beiden erstplazierten Mannschaften können den DJB im Europacup vertreten und
werden der EJU gemeldet, die über die Teilnahme entscheidet
(4) Abstieg 1. Liga
Die jeweils neuntplazierte Mannschaft der 1. Bundesliga
Nord und Süd steigt in die 2. Bundesliga ab.
Sollte eine Mannschaft aus der 1. Bundesliga während der
laufenden Saison ausscheiden, so steigt in dieser Gruppe keine weitere Mannschaft mehr aus
der 1. Bundesliga in dieser Saison ab. Sollte eine Mannschaft ihr Startrecht für die
kommende Saison nicht mehr wahrnehmen, steigt in der laufenden Saison keine weitere
Mannschaft dieser Gruppe mehr aus der 1. Bundesliga ab.
(5) Aufstieg in die 1. Liga
Der Sieger der Vorrunde Nord (aus der 2. Bundesliga)ist der
Aufsteiger in die 1. Bundesliga Nord, der Sieger der Vorrunde Süd ist der Aufsteiger in
die 1. Bundesliga Süd.
Die Sieger, Zweit- und Drittplazierten der 2. Bundesliga
erhalten je 15 Medaillen in Gold, Silber und Bronze.
Nimmt ein aufstiegsberechtigter Verein sein Aufstiegsrecht
in die 1. Bundesliga nicht wahr, so verfällt seine Kaution an den DJB, der sie
zweckgebunden für die Bundesliga zu verwenden hat. Steigt ein Verein freiwillig nicht in
die 1. Bundesliga auf, ist er auch nicht mehr in der 2. Bundesliga startberechtigt. Er
kann den Aufstieg in die 2. Bundesliga erst wieder in der übernächsten Saison im Rahmen
der Aufstiegskämpfe zur 2. Bundesliga erreichen.
Sollte durch ein Ausscheiden eines oder mehrerer Vereine
aus der 1. Bundesliga oder durch den Startverzicht eines oder mehrerer Vereine aus der 1.
Bundesliga ein weiterer Startplatz in der 1. Bundesliga vergeben werden, so erhalten das
Startrecht die Vereine der 2. Bundesliga in der Reihenfolge ihrer Plazierungen.
(6) Abstieg 2. Liga
- Die neuntplazierte Mannschaft der jeweiligen Gruppe der 2.
Bundesliga steigt in die Regionalliga oder bei deren Fehlen in die Landesliga ab.
- Sollte eine Mannschaft aus der 2. Bundesliga während der
laufenden Saison ausscheiden, so steigt in dieser Gruppe keine weitere Mannschaft mehr aus
der 2. Bundesliga in dieser Saison ab. Sollte eine Mannschaft ihr Startrecht für die
kommende Saison nicht mehr wahrnehmen, steigt in der laufenden Saison keine weitere
Mannschaft dieser Gruppe mehr aus der 2. Bundesliga ab.
(7) Aufstieg 2. Liga
Insoweit gilt § 39 Absatz 5 entsprechend
unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Bundesliga Frauen, z.B. so finden keine
zwei Durchgänge pro Mannschaftskampf statt..
§ 12 Durchführungspflicht
Sollten Verstöße gegen diese WO bei
einer Bundesligaveranstaltung festgestellt werden, muß trotz Feststellung solcher
Verstöße diese Veranstaltung durchgeführt werden, es sei den, es kann die Sicherheit
nicht durch kurzfristig eingeleitete Maßnahmen gewährleistet werden. Als kurzfristig ist
eine Stunde anzusehen. Weigert sich eine Mannschaft vor oder nach dem Wiegen entgegen der
Entscheidung der sportlichen Leitung, auch im Falle eines Protestes, gegen eine oder
mehrere Bundesliga-Mannschaften anzutreten, verfällt die Kaution und hat den Ausschluß
der betreffenden Mannschaft des Bundesliga-Vereins zur Folge. Dieser Verein hat mit dieser
Mannschaft in einer Liga seines Landesverbandes neu zu starten. In diesem Fall kommen die
Sanktionen wie bei einem Nichtantritt der Mannschaft zusätzlich zu tragen.
§ 13 Rechtswesen
- Bei Verstößen gegen die Wettkampf-Ordnung bzw. die
Ligavereinbarung ist Protest unter Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges an den DJB
möglich.
- Ein Protest muß vom sportlichen Leiter einer Veranstaltung
auf der Wettkampfliste als "Protestvorbehalt" sowie auf dem Meldebericht des
verantwortlichen Hauptkampfrichters festgehalten werden, es sei denn, die Gründe, die zum
Protest führen, werden erst später bekannt.
- Der Protest ist mit schriftlicher Begründung innerhalb von
10 Tagen nach Kenntnisstand des Protestgrundes bei der DJB-Geschäftsstelle einzureichen.
- Im Falle des Protestes einer Bundesligamannschaft hat diese
einen Vorschuß auf die Kosten des Protestes in Höhe von DM 2.000,-- innerhalb der
Protestfrist auf das Konto der DJB-Geschäftsstelle zu überweisen. Die durch den Protest
tatsächlich entstandenen Kosten sind im Rahmen einer Entscheidung der unterliegenden
Partei aufzuerlegen. Der Vorschuß auf die Protestkosten ist bei einem Unterliegen zu
verrechnen, bei einem Erfolg zurückzubezahlen. Als Kosten sind die Reisekosten, die Tage-
und Übernachtungsgelder, die Porto- und Telefonkosten sowie sonstige Schreibauslagen der
für den Protest zuständigen Entscheidungsgremien des DJB anzusehen. Auslagen oder
Gebühren für Rechtsanwälte oder andere Berater eines Vereins oder des DJB werden
grundsätzlich nicht erstattet.
- Bei aktuellen Streitigkeiten und Protesten während der
laufenden Saison entscheiden der/die Bundesligareferentin, der/die Vertreterin des
Präsidiums und der/die Rechtsberater/in als Dreier-Gremium (=Ligaexekutive) .
- Bei Vorliegen von wichtigen Gründen, z.B. wirtschaftliche
Verhältnisse des Antragstellers, allgemeine Bedeutung der Angelegenheit, kann von der
Erhebung eines Vorschusses oder von der Auferlegung der Kosten abgesehen werden. Die
Entscheidung hierüber trifft die Liga-Exekutive.
E. Anti-Doping-Bestimmungen
§ 1
Die Anti-Doping-Bestimmungen (ADB) sind Teil der Satzung
des Deutschen Judo-Bundes e.V. (DJB).
§ 2 Geltungsbereich
(1) Die ADB des DJB gelten für den in dieser WO
definierten Sportverkehr und schließen alle Athleten/innen, Trainer/innen,
Funktionsträger/innen und sonstige beteiligte Personen ein. Sie sind an den Regeln des
IOC, der IJF und des DSB ausgerichtet.
(2) Die Athleten/innen erkennen diese ADB durch
Unterschrift in der Athletenvereinbarung als verbindlich an und dokumentieren dadurch die
Unterwerfung unter diese.
(3) Durch Meldung zur Teilnahme an einem Wettkampf
erkennen die LVe, die Vereine, die Athleten/innen und deren Betreuungspersonal diese ADB
als verbindlich an und unterwerfen sich diesen.
§ 3 Dopingbegriff
(1) Doping ist der Versuch der Leistungssteigerung
durch die Anwendung von Substanzen der verbotenen Wirkstoffgruppen oder durch die
Anwendung verbotener Methoden (z.B. Blutdoping).
(2) Die Liste der verbotenen Wirkstoffgruppen umfaßt z.B.
Stimulanzien, Narkotika, anabole Substanzen, Diuretika, Peptidhormone und Verbindungen,
die chemisch, pharmakologisch oder von der angestrebten Wirkung her verwandt sind.
(3) Athleten/innen können sich nicht auf Unklarheit
berufen, wenn die Anwendung der Medikamente ohne ärztliche Verschreibung erfolgt ist.
(4) Die "Dopingdefinition der Medizinischen
Kommission des IOC" die in den "DSB Rahmenrichtlinien zu Bekämpfung des
Dopings" in der jeweils gültigen Form veröffentlicht ist, ist Bestandteil der ADB.
§ 4 Anwendung aus medizinischen Gründen
Auch aus medizinischen Gründen dürfen die unter § 3
Abs. 2 genannten Doping-Substanzen von Athleten/innen nicht eingenommen werden, sofern sie
noch im Wettkampf stehen. Ausgenommen sind Lokalanästhetika bei Verletzungen. Der Arzt
hat die Anwendung der sportlichen Leitung und dem/der Leiter/in der Doping-Kontrolle
unverzüglich mitzuteilen.
§ 5 Verbot der Anwendung
(1) Der Tatbestand des Dopings ist erfüllt bei
a. positivem Ergebnis der Dopingprobe
b. Verweigerung der Dopingprobe
c. Manipulation der Dopingprobe oder- Kontrolle durch
den/die Athleten/in oder Dritte mit Kenntnis des/der Sportlers/in.
d. Bei Nachweis des Blutdopings.
(2) Liegt ein Verstoß gem. Abs. 1 vor, so wird dies als
Verstoß gegen die ADB verfolgt und geahndet.
§ 6 Sanktionen gegen haupt- und nebenamtliche Mitarbeiter
In den Arbeits- , Dienst- oder Honorarverträgen von
haupt- oder nebenamtlichen Mitarbeitern, die Athleten/innen im DJB betreuen, müssen
folgende Bestimmungen aufgenommen werden:
- Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, jederzeit für eine
dopingfreien Sport Sorge
zu tragen. Er erkennt dies als eine Hauptpflicht des
Vertrages an.
- Es wird zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich
vereinbart, daß ein Verstoß gegen
die ADB durch den Arbeitnehmer zur sofortigen fristlosen
Kündigung berechtigt.
- Der Arbeitnehmer verstößt auch dann gegen die ADB wenn er
Kenntnis von Doping erhält
und keine Maßnahmen ergreift, das Doping zu verhindern.
- Die DSB Rahmenrichtlinien zur Bekämpfung des Dopings in
der jeweils gültigen Fassung sind Bestandteil des Vertrages. Bei Änderung dieser
Richtlinien ist der Arbeitnehmer unverzüglich zu informieren und die Neufassung tritt an
die Stelle der vorherigen Fassung.
- Es wird ausdrücklich vereinbart, daß der Arbeitnehmer
für den Fall eines von ihm zu vertretenden Verstoßes gegen die ADB eine Vertragsstrafe
in Höhe eines Nettomonatsgehaltes zu entrichten hat.
§ 7 Zuständigkeiten
(1) Das Präsidium des DJB beruft eine/n
Anti-Doping-Beauftragte/n, die/der für alle Fragen, die in einem Zusammenhang mit diesen
ADB stehen, zuständig ist.
(2) Der/die Anti-Doping-Beauftragte ist befugt, jederzeit
und überall während und außerhalb von Wettkampfveranstaltungen Doping-Kontrollen zu
veranlassen.
(3) Zuständig für die Durchführung von
Doping-Kontrollen bei Wettkampfveranstaltungen ist der Veranstalter. Die Kontrolle ist
nach den Regeln des IOC und des DSB auszurichten. Entsprechende Institutionen bzw.
Personen sind mit der Durchführung der Doping-Kontrollen zu beauftragen.
(4) Die Untersuchung der entnommenen Proben hat in einem
vom IOC bzw. DSB anerkannten Analyse-Institut zu erfolgen.
§ 8 Duldungspflicht
(1) Athleten/innen und dessen/deren Betreuungspersonal
haben die Durchführung der Doping-Kontrolle zu dulden.
(2) Die Verweigerung, die Vereitelung oder die
Manipulation der Doping-Kontrolle steht der Feststellung einer Dopingsubstanz gleich.
§ 9 Untersuchung
(1) Athleten/innen, die Doping-Kontrollen zu dulden haben,
müssen unter Aufsicht einer beauftragten Person Urinproben abgeben.
(2) Der zuständige Veranstalter bzw. sein Beauftragter
übersendet die Urinprobe unverzüglich an ein vom IOC bzw. DSB anerkanntes
Untersuchungsinstitut.
(3) Das Untersuchungsinstitut untersucht die Urinprobe
nach Dopingsubstanzen oder nach Hinweisen, ob durch indirekte international anerkannte
Verfahren die Einnahme oder Anwendung von verbotenen Substanzen oder gleichstehende
Dopingverstöße nachgewiesen werden können.
§ 10 Verfahren
(1) Das Ergebnis eines positiven Dopingbefundes wird
dem/der Anti-Doping-Beauftragten mitgeteilt, der/die für die Einleitung eines
Doping-Verfahrens zuständig ist.
(2) Im Falle einer positiven Dopingprobe (A-Probe) wird
der/die betroffene Sportler/in durch des Präsidiums sofort für alle Wettkämpfe und
Lehrgangsmaßnahmen gesperrt. Dies ist dem/der Sportler/in unverzüglich schriftlich
mitzuteilen.
(3) Der/die Athlet/in kann sich zu den Ergebnissen der
Dopingprobe innerhalb von 21 Tagen ab Zugang der Mitteilung äußern.
(4) Die Untersuchung der B-Probe soll innerhalb von 21
Tagen nach Zugang der Ergebnisse der A-Probe an den/die Athleten/in erfolgen. Der Termin
wird vom Analyseinstitut festgelegt. Der/die Athlet/in kann an dem Untersuchungstermin
teilnehmen und/oder eine Vertrauensperson seiner/ihrer Wahl zuziehen.
(5) Die Untersuchung der B-Probe ist nicht erforderlich,
wenn der/die Athlet/in die Einnahme der festgestellten verbotenen Substanz einräumt oder
auf die Untersuchung verzichtet.
(6) Ergibt die Analyse der B-Probe, daß kein
Dopingverstoß vorliegt, so ist die Sperre unverzüglich aufzuheben.
§ 11 Strafen
(1) Bei Verstößen gegen die ADB sind folgende Strafen
auszusprechen:
a. im ersten Fall eine Wettkampfsperre bis zu 12 Monaten
b. bei nachgewiesenem Doping im Wiederholungsfall
Wettkampfsperre von bis zu 2 Jahren.
(2) Die Sperre beginnt mit dem Tag der abgenommenen
Dopingprobe.
§ 12 Entscheidung
(1) Das Präsidium entscheidet auf Antrag des/der
Anti-Doping-Beauftragten bei nachgewiesenen Verstößen gegen die ADB über die Strafe.
(2) Der/die Athlet/in kann gegen diese Entscheidung
innerhalb von 21 Tagen nach Zugang den Rechtsausschuß anrufen.
(3) Der Rechtsausschuß prüft im Falle seiner Anrufung
die Tatsachenfeststellung und die Einhaltung der Verfahrensvorschriften.
§ 13 Kosten
(1) Die Kosten der ersten Untersuchung der Dopingprobe
(A-Probe) trägt der Veranstalter bzw. der/die Veranlasser/in. Alle weiteren Kosten des
Verfahrens sind durch den/die Athleten/in zu tragen, wenn ein positives Ergebnis der
B-Probe erbracht wird.
(2) Die Entscheidung des Präsidiums gem. § 12 ist mit
einer Kostenentscheidung zu versehen.
F. Sanktionen
§ 1 Allgemein
- Verstöße gegen die Ordnungen des DJB können vom DJB mit
Sanktionsmaßnahmen geahndet werden.
- Die sportliche Leitung hat Verstöße dem DJB
schnellstmöglich nach Veranstaltungsende mitzuteilen. Eine Auflistung der Verstöße ist
der Ergebnisliste beizufügen.
- Sanktionsmaßnahmen können gegen Einzelpersonen (Athleten,
Betreuer, Trainer, Kampfrichter, Funktionäre etc.), Vereine und/oder Landesverbände
eingeleitet werden.
- Im Bereich der Bundesliga leitet die Liga-Exekutive oder
der Bundesliga-Ausschuß Sanktionsmaßnahmen ein.
§ 2 Sanktionsgründe
Sanktionsmaßnahmen können eingeleitet werden:
a. bei Verstößen gegen die Ordnungen des DJB
b. bei Verstößen gegen sportliche Grundsätze und bei
unsportlichem Verhalten
c. bei Gefährdung oder Schädigung des Ansehens oder der
Interessen des DJB
d. bei Beleidigung von Einzelpersonen, Vereinen oder
Landesverbänden
e. bei unberechtigter Durchführung oder Beschickung von
Veranstaltungen.
§ 3 Sanktionsmaßnahmen
(1) Folgende Sanktionsmaßnahmen können eingeleitet
werden:
a. Verweis
b. Geldbuße
c. Startverbot
d. Sperre auf Zeit
e. Hausverbot
f. Amtsausübungssperre.
(2) Geldbußen können zusätzlich zu einer anderen
Sanktionsmaßnahme verhängt werden.
§ 4 Sanktionskatalog
(1) Allgemeiner Sportverkehr
a. Fehlender gültiger Mitgliedsausweis an der Waage =
50,-- DM
Ein Start ist trotz fehlendem Mitgliedsausweis möglich.
Der Mitgliedsausweis ist innerhalb von 3 Tagen nach Ende der Wettkampfveranstaltung bei
der DJB-Geschäftsstelle einzureichen (Einlieferungsbeleg!).
Unvollständige bzw. fehlerhafte Eintragungen im Mitgliedsausweis bzw.keine Vorlage des
Mitgliedsausweises innerhalb der Frist: = 200,-- DM
Darüber hinaus kann eine Wettkampfsperre bis zu 3 Monaten verhängt werden.
b. Start mit einem Judoanzug ohne Lizenzmarke = 50,-- DM
c. Start von Ausländern und Staatenlosen, die ihren
Wohnsitz nicht seit mindestens 1 Jahr in Deutschland haben. = 300,-- DM
Dies führt zur Aberkennung der erreichten Plazierung und
zu einer WK-Sperre von bis zu einem Jahr.
d. Umgehung der Sperrfrist = 200,-- DM
Dies führt weiterhin zur Annullierung sämtlicher
Wettkampfergebnisse in der entsprechenden Zeit sowie zu einer WK-Sperre von bis zu 6
Monaten.
e. Keine gültig geeichte Waage bei Wiegebeginn = 500,--
DM
f. Kein anwesender Arzt oder Rettungssanitäter = 500,--
DM
g. Nicht behebbareMängel der Wettkampfstätte gem. WKO
bis zu = 1.000,-- DM
h. Sportverkehr mit ausländischen Organisationen, die
nicht über ihren Dachverband der IJF angehören. = 5.000,-- DM
Zusätzlich erfolgt eine Wettkampf- und Teilnahmesperre
von bis zu 1 Jahr.
(2) Sonderregelung Bundesliga
a. Fehlende Mannschaftsstartliste bei einer
Buli-Veranstaltung = 300,-- DM
b. Verspätete Ergebnisübermittlung an die Meldestelle =
300,-- DM
c. Nichtmeldung der Ergebnisse an die Meldestelle am
WK-Tag = 300,-- DM
d. Verspätetes oder unterlassenes Einsenden der
Ergebnislisten = 300,-- DM
e. Nichtantreten eines/einer Kämpfers/in pro
Kampfbegegnung = 500,-- DM
f. Bei Ausfall der Veranstaltung auf Grund festgestellter
Mängel hat der Veranstalter alle Kosten der Verschiebung der Veranstaltung zu
übernehmen. Zusätzlich können weitere Sanktionsmaßnahmen verhängt werden.
(3) Unsportliches Verhalten
Über Sanktionsmaßnahmen bei unsportlichem Verhalten vor,
während und nach Veranstaltungen entscheiden die jeweils Verantwortlichen gemäß F § 1
Abs. 2 gegen Einzelpersonen gemäß F § 1 Abs. 3 nach F § 3.
(4) Weitere Verstöße
Bei weiteren Verstößen gem. F § 2 kann das
DJB-Präsidium Sanktionsmaßnahmen verhängen.
§ 5 Bußgeld
Das Bußgeld ist nach schriftlicher Aufforderung durch den
DJB innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung auf das Konto des DJB zu überweisen. Erfolgt
keine Zahlung innerhalb des vorgenannten Zeitraumes, so wird der/die Betroffene
(Einzelperson, Verein oder Landesverband) bis zur Zahlung des Bußgeldes für alle
Wettkampfmaßnahmen gesperrt.
§ 6 Rechtswesen
- Jeder Betroffene kann innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis
der Sanktionsmaßnahme schriftlich Protest unter Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges
bei der Geschäftsstelle des DJB einreichen.
- Ein Protest während einer WK-Veranstaltung kann bei der
sportlichen Leitung eingereicht werden und wird von dieser zusammen mit deren Mitteilung
über den Verstoß beim DJB eingereicht.
- Über den Protest entscheidet der vom DJB-Präsidium
eingesetzte Sanktionsausschuß.
- Für die Bundesligen gelten die Bestimmungen gemäß Teil D
dieser WO.
§ 7 Rechtsmittel
- Gegen eine Entscheidung über Sanktionsmaßnahmen gemäß
dieser WO kann innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Entscheidung eine schriftlich
begründete Beschwerde beim Rechtsausschuß des DJB eingelegt werden.
- Die Beschwerde hat, wenn eine Geldbuße verhängt ist,
aufschiebende Wirkung.
- Der Rechtsausschuß entscheidet endgültig.
G. Schlußbestimmung
(1) Diese WO tritt am 1.1.2000 in Kraft
(2) Mit Inkrafttreten der WO werden alle anderen
bisherigen Ordnungen, die den Sportverkehr geregelt haben, ungültig. Dies sind:
- die Sportordnung,
- die Jugendsportordnung,
- das Bundesligastatut.
(3) Die WO hat Vorrang vor Inhalten anderer Ordnungen, die
ggfs. noch nicht geändert bzw. angepaßt worden sind. Im Zweifelsfalle entscheidet das
DJB-Präsidium.
Anhang
A U S S C H
R E I B U N G |
| Veranstaltung: |
|
|
| Termin: |
|
|
| Veranstalter: |
Deutscher Judo-Bund e. V. |
|
| Ausrichter: |
|
|
| Ort / Wettkampfhalle: |
|
|
| Zeitplan: |
Wettkampftag |
|
| |
Gewichtsklassen |
|
| |
Waage / Ort |
inoffiziell |
| |
|
offiziell |
| |
Eröffnung |
|
| |
Beginn der Vorkämpfe |
|
| |
Finale |
|
| |
Siegerehrung |
|
| Wettkampfsystem: |
|
|
| Teilnahmeberechtigung: |
|
|
| Sportliche Leitung: |
|
|
| Kampfrichter: |
|
|
| Meldeanschrift: |
|
|
| Meldeschluss: |
|
|
| Meldegeld: |
|
|
| Anzahl der Matten: |
|
|
| Dopingkontrollen: |
(wenn vorgesehen angeben!) |
|
| Wettkampfkleidung: |
(optional) |
|
| Ehrengaben: |
|
|
| Haftung: |
Die Teilnehmer /-innen müssen für Unfall-
und Haftpflichtversicherungen selbst Sorge tragen; Veranstalter und
Ausrichter übernehmen keinerlei Haftung. |
|
| Quartiere: |
|
|
| Anfahrt: |
|
|
| Unterschrift: |
|
|
Vertragliche Rahmenbedingungen zur
Ausrichtung einer offiziellen DJB-Veranstaltung
Veranstalter: Deutscher Judo-Bund e.V.
Ausrichter: der jeweilige Verein oder Landesverband
WK-Halle
Der Ausrichter muß eine ausreichend große WK-Halle im
benötigten Zeitraum kostenlos und werbefrei zur Verfügung stellen. Etwaige Ansprüche
der Deutschen Städtereklame bzw. ähnlicher Organisationen sind durch den Ausrichter zu
klären.
Equipment
Der Ausrichter stellt das benötigte judospezifische
Equipment sowie allgemeines Equipment (z.B. Kopierer) zur Durchführung der Veranstaltung
kostenlos zur Verfügung.
Personal
- Der Ausrichter stellt Personal zur ordnungsgemäßen
Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung.
- Der Ausrichter sorgt für die medizinische Betreuung.
- Der Ausrichter stellt Hilfspersonal zur Durchführung
der Dopingkontrolle.
- Der DJB stellt die notwendigen Kampfrichter/innen zur
Verfügung.
- Der DJB sorgt für die Dopingkontrolleure.
Einnahmen des Ausrichters
Der Ausrichter erhält die Einnahmen aus:
a. Meldegeldern
b. Zuschauereinnahmen
Werbe-und Fernsehrechte
Sämtliche Werbe- und Fernsehrechte gehören dem DJB. Dies
schließt auch das Recht zur Vergabe von Ausstellungs- und Verkaufsständen ein.
Weitere Verpflichtungen des Ausrichters
- ausreichend Sitzplätze am Mattenrand für
a. die sportliche Leitung
b. Funktionäre/innen und Trainer/innen
d. Kampfrichter/innen
e. Ehrengäste.
- kostenloser Eintritt für Athleten/innen,
Betreuer/innen, Ehrengäste, Medienvertreter/innen, Mitarbeiter/innen,
DJB-Vorstandsmitglieder.
- Ehrengaben (Urkunden/Medaillen) für die 4
Erstplazierten gem. Absprache.
- VIP-Service für DJB-Ehrengäste, DJB-Vorstand
- Arbeitsmaterialien für Medienvertreter/innen (Telefon-
und Faxanschluß)
- Versand der Ergebnislisten gemäß Verteiler.
- Organisation von Übernachtungsmöglichkeiten.
Sonderregelungen werden zwischen dem Veranstalter und dem
Ausrichter verhandelt.
Offizielles Wettkampfsystem des DJB, Teil B, § 9 (1)
Die offiziellen Wettkampfsysteme und ihre
grundsätzlichen Anwendungsbereiche sind:
-KO-System mit doppelter Trostrunde
("EJU/IJF-System")
- Internationale Deutsche Meisterschaften
- Einzelmeisterschaften im Erwachsenenbereich
-Doppel-KO-System
- Einzelmeisterschaften im Jugendbereich
- Mannschaftsmeisterschaften
- vorgepooltes KO-System (mit 2 Pools)
- bei 6 bis maximal 8 Teilnehmern / maximal 10
Mannschaften
- nordisches System ("Jeder gegen
Jeden")
- bis maximal 5 Teilnehmer / 6 Mannschaften
Für Bundes- und Regionalligen bestehen gesonderte
Regelungen (siehe Wettkampfordnung, Teil D).
Beim KO-System mit doppelter Trostrunde werden
diejenigen Teilnehmer in die Trostrunde eingesetzt, die gegen einen der vier um den Einzug
ins Finale kämpfenden Teilnehmer
("Poolsieger" A, B, C, D) verloren haben.
Teilnehmer, die aus dem gleichen Viertel der Hauptliste kommen, kämpfen sukzessive
gegeneinander. Die Verlierer der Kämpfe um den Einzug ins Finale kämpfen zum Abschluß
der Trostrunde um Platz 3 gegen den Teilnehmer, der nicht aus ihrer Hälfte der Hauptrunde
kommt.
Bei diesem System kann es keine Doppelbegegnungen geben.
Beim Doppel-KO-System erreichen
alle Verlierer der Vorkämpfe die Trostrunde und werden nach einem festgelegten Schema,
das je nach Listengröße (16, 32, 64) unterschiedlich ist, eingesetzt.
Bei mehr als acht Teilnehmern kann es zu
Doppelbegegnungen kommen.
Beim vorgepoolten KO-System mit 2 Pools kämpfen
die Poolsieger und Poolzweiten überkreuz im Halbfinale. Das Finale kann also a) eine
Doppelbegegnung sein und b) im Extremfall von den beiden Poolzweiten bestritten werden.
Die Rangfolge im Pool und im nordischen System wird
vorrangig durch die Anzahl der Siege festgelegt.
Bei gleicher Siegzahl mehrerer Teilnehmer / Mannschaften
wird wie folgt verfahren:
Bei zwei Teilnehmern entscheidet der direkte Vergleich
über die Plazierung. Bei Mannschaften, die gegeneinander Unentschieden gekämpft haben,
entscheiden die Siegpunkte bzw. Unterbewertungspunkte aus allen Mannschaftskämpfen in
folgender Reihenfolge: Siegpunkte nach Differenzverfahren
(= gewonnene Einzelkämpfe minus verlorene Einzelkämpfe),
Unterbewertungspunkte nach Differenzverfahren, höhere Anzahl der Siegpunkte, höhere
Anzahl der positiven Unterbewertungspunkte. Ist auch hier keine Entscheidung möglich,
d.h. beide Mannschaften haben jeweils gleiche Anzahl von Einzelsiegen, Einzelniederlagen,
positiven und negativen Unterbewertungspunkten, so werden nachträglich Stichkämpfe
entsprechend WO, Teil C, § 9 (2) durchgeführt.
Bei drei oder mehr Teilnehmern entscheidet bei
Einzelwettkämpfen die Summe der positiven Unterbewertungspunkte aus allen Kämpfen, bei
Gleichstand die Summe der positiven Unterbewertungspunkte aus den Kämpfen untereinander.
Besteht auch hier Gleichstand, werden Entscheidungskämpfe im KO-System (mit doppelter
Trostrunde) durchgeführt.
Bei Mannschaftswettkämpfen wird wie in Abschnitt
"bei zwei Teilnehmern" angeführt verfahren, wobei zunächst alle
Mannschaftskämpfe zu berücksichtigen sind, danach die untereinander bestrittenen
Kämpfe. Ist auch dann keine Entscheidung möglich, entscheidet das Los über die
Plazierung.
Beschickungsmodus gem. C § 8
(1) Bei den Deutschen Meisterschaften Nord/Süd
Männer und Frauen kommt folgender Setzmodus zur Anwendung:
Die Gruppen werden nach Gewichtsklassen
ausgelost (Los 1,2,3) und nach dem Zählschema 1-5 (Los1); 6-10 (Los 2) ; 11-15 (Los 3) in
die Wettkampflisten eingetragen. Ist nur ein/e Gesetzte/r zu berücksichtigen, so ist
er/sie auf Platz Nr. 16 zu setzen. Sind mehr als ein/e Gesetzte/r in die Liste
einzufügen, müssen sie gegen eine/n Fünftplazierte/n aus einer anderen Gruppe bzw. wenn
mehr als zwei Gesetzte aus einer Gruppe kommen, müssen diese gegen eine/n Dritt- oder
Fünftplazierte/n einer anderen Gruppe einen Vorkampf bestreiten. Die Positionen werden am
Kampftag ausgelost.
(2) Bei den Deutschen Meisterschaften Männer und
Frauen bestreiten die Gesetzten einen Vorkampf gegen einen Dritten aus einer anderen
Gruppe, wobei ausgelost wird, welcher der beiden Drittplazierten der jeweiligen Gruppe den
Vorkampf gegen den Gesetzten bestreitet.
(3) Bei den Deutschen Einzelmeisterschaften des
männlichen Jugendbereichs werden die Wettkampflisten-Losnummern nach folgendem Schema
verteilt:
| |
Nr. 1
(Meister) |
Nr. 2 |
Nr. 3 |
Nr. 4 |
| Gruppe I |
1 |
2 |
3 |
4 |
| Gruppe II |
8 |
5 |
6 |
7 |
| Gruppe III |
11 |
12 |
9 |
10 |
| Gruppe IV |
14 |
15 |
16 |
13 |
| Gruppe V |
20 |
19 |
18 |
17 |
| Gruppe VI |
21 |
22 |
23 |
24 |
Zusätzliche Starter werden (vor dem Losen) in einer
Rangfolge geordnet, ggf. per Los.
Sie werden dann grundsätzlich auf den
freien Platz im Listen-Achtel der Nr. 4 ihrer Gruppe gesetzt. Ist dieser bereits belegt,
kommen sie auf den freien Platz im Listen-Achtel der Nr. 3 ihrer Gruppe usw.
(4) Bei den Deutschen Einzelmeisterschaften des
weiblichen Jugendbereichs werden die Wettkampflisten-Losnummern nach folgendem Schema
verteilt:
| |
Nr. 1
(Meisterin) |
Nr. 2 |
Nr. 3 |
Nr. 4 |
| Gruppe I |
17 |
24 |
2 |
31 |
| Gruppe II |
18 |
23 |
1 |
8 |
| Gruppe III |
19 |
26 |
5 |
32 |
| Gruppe IV |
20 |
25 |
3 |
30 |
| Gruppe V |
21 |
28 |
6 |
7 |
| Gruppe VI |
22 |
27 |
4 |
29 |
Zusätzliche Starterinnen erhalten folgende Losnummern:
| DJB 1 |
DJB 2 |
DJB 3 |
DJB 4 |
DJB 5 |
DJB 6 |
DJB 7 |
DJB 8 |
16 |
15 |
13 |
14 |
10 |
9 |
11 |
12 |
(5) Bei den Deutschen
Vereins-Mannschaftsmeisterschaften des Jugendbereichs werden die
Wettkampflisten-Losnummern nach folgendem Schema verteilt:
| |
Gruppe I |
Gruppe II |
Gruppe III |
Gruppe IV |
Gruppe V |
Gruppe VI |
| Meister |
4 |
5 |
6 |
7 |
8 |
9 |
| Vizemeister |
1 |
2 |
3 |
12 |
11 |
10 |
Der Titelverteidiger kommt auf den freien Platz im anderen
Listenviertel der Listenhälfte des Vizemeisters seiner Gruppe.
Alle Designs, Texte, Bilder, Zeichnungen, Videos und Grafiken unterliegen dem
Copyright
, alle allgemeinen Angaben die lediglich den gleichen Wortlaut enthalten fallen jedoch nicht darunter, da sie frei verfügbar sind (s.o.).
© 1999-2000 JudoOnline.de - Alle Rechte vorbehalten.
Impressum
Optimiert für IE 5 und 1024 x 768 Pixel ab 17" Monitoren
|